Manni
Manni
Hier mal ein Urteil vom LG Magdeburg, bestimmt interessant für den einen oder anderen Fan den es schon selbst bei Rewe betroffen hat.
Rechtmässigkeit einer Abschleppmassnahme bei unbefugtem Parken auf
Supermarktparkplatz - Ersatz der Abschlepp- und Inkassokosten
Parkt ein Fahrer seinen Pkw ohne Befugnis auf dem Parkplatz eines
Supermarktes, ist der Besitzer zum Abschleppen des Fahrzeugs berechtigt und kann die Abschleppkosten vom Fahrer des parkenden Fahrzeugs ersetzt verlangen.
(Aus den Gründen: ...Von dem Beklagten wird das Parken auf seinem Parkplatz nur den Kunden der angrenzenden Einkaufsmärkte für 1,5 Stunden mit Parkscheibe gestattet. Darauf weist der Bekl. mit Schildern hin, die auf dem Parkplatz aufgestellt sind. Diese Schilder beinhalten auch den Hinweis, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Wer sein
Fahrzeug, wie der Kläger, unbefugt auf einem fremden Grundstück
parkt, begeht hierdurch eine verbotene Eigenmacht im Sinne des
§ 859 Abs.3 BGB und ist zur Erstattung des dem Besitzer daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Dieser Schadensersatzanspruch besteht hier in den entstandenen Abschleppkosten, denn der Bekl. hat das Fahrzeug zu Recht abschleppen lassen...).
LG MAGDEBURG vom 8.07.2008, 1 S 70/08
NormanSBK
schade hat auch in der letzten instanz nicht geklappt...
BGH-Urteil: Falschparker zahlt Abschleppen
Für den Magdeburger Fußballfreund Oliver H. dürfte es das teuerste Heimspiel seiner Fan-Karriere gewesen sein.
Vor dem Match seines Teams 1. FC Magdeburg gegen die zweite Mannschaft von Werder Bremen parkte er sein Auto bei einem Supermarkt, kaufte sich schnell Zigaretten und lief dann über die Straße zum Stadion. Als er nach dem Abpfiff allerdings zurück zum Parkplatz kam, war sein Auto weg. Der Besitzer des Platzes hatte den Wagen abschleppen lassen. Er sagte, Oliver H. hätte auf dem Kundenparkplatz nicht parken dürfen. Der Fußballfan klagte, doch kassierte er am Freitag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Abfuhr. Natürlich müsse er zahlen, denn der Besitzer eines privaten Grundstückes habe das Recht, Falschparker abschleppen zu lassen.
«Das unbefugte Benutzen eines fremden Parkplatzes ist verbotene Eigenmacht», begründete der V. Zivilsenat des BGH seine Entscheidung. Soll heißen: «Wenn ich der Besitzer einer Fläche bin, dann habe ich auch das Recht, dass diese Fläche von Unbefugten freigehalten wird», sagte der Senatsvorsitzende Wolfgang Krüger nach der Urteilsverkündung und verwies auf das sogenannte Selbsthilferecht. Deshalb komme es auch nicht darauf an, ob das Abschleppen verhältnismäßig sei oder nicht, ob also noch genügend andere Parkplätze frei waren an jenem Aprilabend 2007 in Magdeburg.
Ebenfalls erlaubt ist es laut BGH, wenn ein Unternehmen im Auftrag des Besitzers ein Auge auf den Parkplatz wirft und Falschparker kurzerhand abschleppt. «Wesentlich sind da nur die klaren Kriterien», sagte Richter Krüger. «Das kann durch einen Vertrag deutlich geregelt werden. Und das war in Magdeburg ja der Fall.»
Mit seiner Entscheidung bestätigte das Karlsruher Gericht die Urteile des Amts- und Landgerichts Magdeburg, die beide ebenfalls gegen Oliver H. entschieden hatten. Während der Augenoptiker laut Gesetz die 150 Euro für das Abschleppen zu Recht zahlen musste, erhält er die ebenfalls eingeforderten Inkassokosten in Höhe von 15 Euro zurück. «Diesen Betrag hätte er unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zahlen müssen», befand der Senat.
Unerheblich für den Streit vor Gericht war die Tatsache, dass der Parkplatzbesitzer bereits durch ein Schild darauf aufmerksam gemacht hat, dass das Parken am Einkaufszentrum nur für Kunden, nur für die Dauer von 90 Minuten und nur mit einer Parkscheibe erlaubt ist. Ebenfalls auf der Tafel: Die Warnung, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Der klagende Augenoptiker aus Magdeburg will aber nach eigener Aussage das Schild nicht gesehen und die Parkscheibe vergessen haben. «Außerdem dachte ich ja, ich sei Kunde, weil ich Zigaretten gekauft hatte», verteidigte er sich. Den Kassenbon kann er allerdings nicht mehr vorlegen.
Gelohnt hat sich der Stadionbesuch für den Fan aber trotz allem: Das Spiel gewannen die Magdeburger Kicker damals gegen Bremen 2:0.
dpa
http://www.stern.de/news/bgh-urteil_-falschparker-zahlt-abschleppen-21449798.html
FCM-Busfee
hab ich gestern abend bei MDR gesehen. dann werd ich mir vorsichtshalber mal nen neuen parkplatz suchen. :roll: :mrgreen: :roll: die schilder kenn ich ja, aber ist mir dann doch zu riskant aus dem stadion zu kommen, und mein geliebtes auto ist weg... :? bis jetzt ging´s gut... :mrgreen:
Oliver
wie wäre es mal mit dem offziellen Parkplatz am Stadion ? Meines Erachtens ist da meistens viel Platz und die 2 Euro tun ja nun nicht so weh.
Magdeburg56
[quote="NormanSBK"]schade hat auch in der letzten instanz nicht geklappt...
[/quote]
...... ich find es richtig, wer 2,-€ sparen will und dafür bis zum BGH geht hats nicht anders verdient ;!
NormanSBK
[quote="Magdeburg56"][quote="NormanSBK"]schade hat auch in der letzten instanz nicht geklappt...
[/quote]
...... ich find es richtig, wer 2,-€ sparen will und dafür bis zum BGH geht hats nicht anders verdient ;![/quote]
darum gehts gar nicht, sondern um die firma east die in md einfach ein monopol hat und sich dumm und dämlich verdient mit ihrer zweifelhaften abschlepppraxis...
Oliver
[quote="NormanSBK"][quote="Magdeburg56"][quote="NormanSBK"]schade hat auch in der letzten instanz nicht geklappt...
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...... ich find es richtig, wer 2,-€ sparen will und dafür bis zum BGH geht hats nicht anders verdient ;![/quote]
darum gehts gar nicht, sondern um die firma east die in md einfach ein monopol hat und sich dumm und dämlich verdient mit ihrer zweifelhaften abschlepppraxis...[/quote]
Naja dumm und dämlich verdienen wie Du zu schreiben pflegst, können die sich aber nur an Falschparkern oder sehe ich das verkehrt ? Wer sich gleich auf den offiziellen Parkplatz stellt braucht auch kein Abschleppunternehmen zu fürchten, was noch lange nicht heißt das ich diese Unternehmen nun moralisch befürworte, es sind genau solche Abzocker wie die Blitzer 200 m hinter einem Ortseingangsschild.
cps
[quote="NormanSBK"]darum gehts gar nicht, sondern um die firma east die in md einfach ein monopol hat und sich dumm und dämlich verdient mit ihrer zweifelhaften abschlepppraxis...[/quote]
Niemand muss da parken, auch nicht zum Einkaufen übrigens.
Ist doch ein freies Land, der Besitzer der Fläche darf entscheiden, wen er da parken lässt und der geneigte Kund darf entscheiden, wo er einkaufen geht.
Oliver
[quote="cps"][quote="NormanSBK"]darum gehts gar nicht, sondern um die firma east die in md einfach ein monopol hat und sich dumm und dämlich verdient mit ihrer zweifelhaften abschlepppraxis...[/quote]
Niemand muss da parken, auch nicht zum Einkaufen übrigens.
Ist doch ein freies Land, der Besitzer der Fläche darf entscheiden, wen er da parken lässt und der geneigte Kund darf entscheiden, wo er einkaufen geht.[/quote]
Wem gehört denn nun eigendlich der Parkplatz, ALDI oder REWE ?
FCM-Busfee
[quote="Oliver"]Wem gehört denn nun eigendlich der Parkplatz, ALDI oder REWE ?[/quote]
KiK :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
gelöscht
[quote="Magdeburg56"][quote="NormanSBK"]schade hat auch in der letzten instanz nicht geklappt...
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...... ich find es richtig, wer 2,-€ sparen will und dafür bis zum BGH geht hats nicht anders verdient ;![/quote]
FACK
Oliver
[quote="EinNetzer"][quote="Magdeburg56"][quote="NormanSBK"]schade hat auch in der letzten instanz nicht geklappt...
[/quote]
...... ich find es richtig, wer 2,-€ sparen will und dafür bis zum BGH geht hats nicht anders verdient ;![/quote]
FACK[/quote]
Kik, ALDI und REWE kenn ich ja aber wer ist FACK ? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
alfatier
edit. Werd mich morgen mal schlau machen.
kiwi76
werd mir mal ne gemütliche sitzbank zulegen (und irgend son schild stelle ich auch dazu).
und wehe da sitzt dann ein hübsches mädel ohne parkscheibe drauf, dann.. schleppe ich die ab.