DAMIEN
[quote]Ab 2009 kann der Ordnungsdienst gegen Trinker im ganzen Stadtgebiet einschreiten
Beifall bis Skepsis: Alkoholverbot wird per Verordnung zementiert
Von Katja Tessnow
Ab dem 1. Januar 2009 steht nicht nur das öffentliche Trinken auf dem Hasselbachplatz ( zwischen 18 und 6 Uhr ) und vor dem Bahnhof ( ganztägig ) unter Strafe. Im Falle von Belästigungen Dritter ( durch dauerhaftes " Lagern ", Lärmen, Pöbeln, Urinieren, Müll etc. ) kann der Ordnungsdienst jedermann und an jedem öffentlichen Ort außerhalb gastronomisch betriebener Flächen für den Genuss von Alkohol mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belangen.
Magdeburg. Aus Sicht von Oberbürgermeister Lutz Trümper ( SPD ) ist der Erlass des neuen Anti-Alkohol-Paragrafen in der städtischen Gefahrenabwehrverordnung ein richtiges Weihnachtsgeschenk an die breite Mehrheit der Magdeburger. " Auf fast jeder Bürgerversammlung ist das Problem ein Thema, aber wir hatten bisher keine richtige Handhabe dagegen. Ich bin heilfroh, dass wir sie jetzt bekommen und denke, 90 bis 95 Prozent der Bürger auch. " Ginge es nur nach ihm, so Trümper später weiter, würde ein generelles und konsequentes Verbot zum Genuss von Alkohol auf Straßen und Plätzen in der ganzen Stadt verhängt, " denn es ist eine Unsitte, mit einer Pulle Bier über den Fußweg zu gehen ".
Bei der CDU stößt das Stadtoberhaupt mit solch durchgreifendem Denken auf Gegenliebe. " Keine halben Sachen !" und " Keine falsche Toleranz !", hagelte es aus den Reihen der Christdemokraten gegen öffentlichen Alkoholkonsum.
Ganz einfach ist die Durchsetzung solcher Verbote dennoch nicht, so dass Trümpers Vision vom alkoholfreien, öffentlichen Straßenraum vorläu g gar nicht zur Debatte steht. Die Kommunalaufsicht verlangt triftige Gründe fürs Verbot. Für den Hasselbach- und den Willy-Brandt-Platz vor dem Bahnhof konnte die Stadt sie nachweisen. Verbotspilotphasen zeitigten einen Rückgang ordnungs- oder gar rechtswidriger Delikte z. B. am " Hassel ". Das nächtliche Trinkverbot hier und das ganztägige vor dem Bahnhof ist genehmigungsfähig. Ihren Vorstoß einer Ausweitung des Verbotes auf den Konrad-Adenauer-Platz hinter dem Bahnhof zog die CDU sicherheitshalber zurück, weil der Ordnungsbeigeordnete Holger Platz ( SPD ) mit seiner Aufnahme in die Verordnung deren Genehmigungsfähigkeit generell in Gefahr sah.
Zumal : Im Falle von Problemen mit alkoholisierten Gruppen könnte der Ordnungsdienst auch hier ohnehin einschreiten – wenn " Dritte erheblich belästigt " werden. Was aber heißt das ?, fragte sinngemäß Sören Herbst ( Grüne ). " Ich kann Ihre Freude über die Vorreiterrolle Magdeburgs in dieser Angelegenheit nicht ganz nachvollziehen. Worüber denn ? Auf diese rein restriktiven Maßnahmen kann ich nicht stolz sein. Wären wir Vorreiter bei der Suchtprävention, sähe das anders aus. " Herbst rügte unter dem lauten Gemurre der CDUFraktion das Alkoholverbot als " Eingriff in die bürgerlichen Freiheitsrechte " und warnte vor einer " willkürlichen Anwendung " solcher " Wischiwaschi " - Formulierungen wie " anpöbeln, lärmen, laut singen und so weiter ". Das kann jederzeit dazu benutzt werden, einfach gegen unliebsame Gruppen vorzugehen, vielleicht, weil sie nur anders aussehen. "
Auch Liberale, Linke und Jugendpartei bekannten sich zur Skepsis gegenüber dem Verbot. Hubert Salzborn ( CDU ) dagegen ging auf die Palme : " Was Herr Herbst da zu den bürgerlichen Freiheitsrechten geäußert hat, das ist der Gipfel !" Es gehe nicht an, dass er am Bahnhof langkomme, von Betrunkenen um Geld angebettelt werde, " und wenn ich nichts gebe, dann muss ich mich anpöbeln lassen und gleite vielleicht auch noch zwei Meter weiter auf Hundefutter aus ". Salzborns Fraktionskollege Eberhard Seifert legte nach : " Wir wollen unseren Gästen eine ansehnliche Vorzeigestadt präsentieren, die nicht von wenigen in den Schmutz getreten wird !"
Alfred Westphal ( Grüne ) entgegnete : " Wenn man Euch zuhört, hat man den Eindruck, Magdeburg wäre von Nord bis Süd ein Schweinestall. " Der Pöbel-Paragraf öffne aus seiner Sicht der " Stigmatisierung ganzer Bevölkerungskreise " Tür und Tor : " Da kann doch jeder die Polizei rufen und sagen, der da hat mich angepöbelt. Es geht uns einfach zu weit, dass hier jeder jeden denunzieren kann, nur weil er mit einer Flasche um die Ecke kommt !"
" Und was ist mit den Fußballfans, die sich regelmäßig vor dem Bahnhof sammeln ?", fragte Michael Stage ( Jugendpartei ) nach. Der Beigeordnete Platz reagierte schulterzuckend : " Darüber müssen wir uns noch verständigen. Vielleicht nden wir eine Sonderregelung, so wie wir zum Bespiel zu Silvester das Trinken auf dem Hasselbachplatz erlauben. Wir wollen ja die Kirche im Dorf lassen. " Platz gelobte " Fingerspitzengefühl " : " Wir werden keinen verhaften, bloß weil er eine Flasche in der Hand hat, und auch die notorischen Nörgler, die gerne mal jemanden anschwärzen, kennen wir inzwischen gut. "
Bei vielen Gegenstimmen und Enthaltungen aus den Reihen der Linken, der Grünen, der FDP und der Jugendpartei machte eine CDU-SPD-getragene Mehrheit nach über einstündiger Debatte den Weg zum Alkoholverbot frei. Es gilt zunächst für zwei Jahre.[/quote]
Quelle : Volksstimme
DAMIEN
ratatoeskr
...fällt mir nix mehr zu ein. Irgendwann sagen sie einem, wann man welche Tshirtfarbe tragen darf, damit sich kein Bürger in seinen ästhetischen Anschauung gestört fühlt.
appel
da gibts nur eines - ziviler Ungehorsam
Es ist unsere Stadt , es ist meine Stadt, es ist MEIN Leben
ratatoeskr
dann aber in großem Stil! Sprich, es müssen mehr mitmachen als ein paar vereinzelte Hanseln, die dann tatsächlich 5000 Euronen berappen müssen. diese Idioten.. :evil:
is ja nich so, dass ich oft mit nem Bier rumrenne, es kommt alle Jahre wieder mal vor, aber selbst wenn ich keinen Alkohol tränke, würde mich sowas nerven
BART
wo ist das problem? tüte drüber und gut ist. oder haben die dann das recht auf tütenkontrolle. :D
ratatoeskr
das sieht ja erst recht asozial aus :D
ich muss doch die Möglichkeit haben, ein milde mit Alkohol versetztes Getränk öffentlich zu mir nehmen zu können. Anders als beim Rauchverbot schädige ich damit nicht einmal meine Umwelt. Danebenbenehmen kann ich einerseits auch ohne Alkohol oder wenn ich mich vorher zuhause zulaufen lasse und andererseits kann ich auch mit nem Bier in der Hand Leute in Ruhe lassen.. Blödsinn alles..
chriland
also ich finde das in ordnung, da kann man endlich gegen die asozialen glühweinsäufer auf dem weihnachtsmarkt vorgehen. :mrgreen: [size=50]aber bitte nicht heute[/size]
appel
Problem , das die Glüh-assis es nicht mehr bis zum Bahnhofsplatz schaffen,
es gibt also wieder Ausnahmen und Sonderregelungen und behindertgerechtes Saufen und vieles mehr. Ab wann gilt ein Getränk als "alkoholisches Getränk", wieviel Prozente, gelten "kleiner Feigling" oder "Kümmerling" auch. Darf ich aus einer Colaflasche trinken, in der eine 'Mischung' ist oder aus 'ner Bierflasche inder nur Limo drin ist.....
ratatoeskr
wird darauf hinauslaufen, dass die Leute ihre Bier bei Partys an der frischen Luft im Sommer umfüllen oder so..
Legende FCM
[quote="appel"]Problem , das die Glüh-assis es nicht mehr bis zum Bahnhofsplatz schaffen,
es gibt also wieder Ausnahmen und Sonderregelungen und behindertgerechtes Saufen und vieles mehr. Ab wann gilt ein Getränk als "alkoholisches Getränk", wieviel Prozente, gelten "kleiner Feigling" oder "Kümmerling" auch. Darf ich aus einer Colaflasche trinken, in der eine 'Mischung' ist oder aus 'ner Bierflasche inder nur Limo drin ist.....[/quote]
Du solltest Dich viel lieber fragen, Appel, ob Du in Zukunft nach dem amerikanischen Modell vorgehen musst. :shock: :o
Die Flasche in einer (Papier-)Tüte über die Straße tragen und schluckweise den "Hiep" nehmen... :twisted:
Blau-weiß
die Legende
gelöscht
Kein Tag ohne Schreckensmeldung aus dem Verbrecherregime unserer Regierung(en)! So langsam kann man echten Haß auf diese Verräterbande kriegen, so wie Menschenrechte hier permanent mit Füßen getreten werden!!! :evil:
PanikErich AK- 47
[quote="Wirbel"]Kein Tag ohne Schreckensmeldung aus dem Verbrecherregime unserer Regierung(en)! So langsam kann man echten Haß auf diese Verräterbande kriegen, so wie [b]Menschenrechte[/b] hier permanent mit Füßen getreten werden!!! :evil:[/quote]
Das Menschenrecht auf öffentliches Besaufen.... :mrgreen:
:?: Steht das in der UNO- Menschenrechtscharta ???
Aber ich prangere die Bevormundungen auch an :evil: Da brauchste Herrentag nicht nur Geld zum Saufen, sonern noch nen´extra Umschlag für Strafen ;)
:evil: Und die Förster haben vor/ nach Fußballspielen noch nen Grund mehr sich auszutoben :evil:
ratatoeskr
es gibt ein Recht auf freie Entfaltung. Ich interpretiere das auch dahingehend, dass ich frei wählen kann, was ich wo an Lebensmitteln und Genussmitteln zu mir nehme, solang dadurch das Recht anderer nicht eingeschränkt wird.
PanikErich AK- 47
[quote="ratatoeskr"]es gibt ein Recht auf freie Entfaltung. Ich interpretiere das auch dahingehend, dass ich frei wählen kann, was ich wo an Lebensmitteln und Genussmitteln zu mir nehme, solang dadurch das [b]Recht anderer [/b]nicht eingeschränkt wird.[/quote]
Das " Recht " ist ja sooooooooooooo deeeeeehnbar.
Ich nenn es Bevormundung.
Und was kommt als nächstes ? Ich ahne es mit Grausen :mrgreen: schnellzigaretteansteckundqualm :mrgreen:
S2kT68m
Hätte da mal eine Frage an die Spezialisten hier, wollte nicht extra ein neues Thema eröffnen.
Die "Ordnungsdienste" haben in den verschiedenen Bundesländern auch verschiedene Berechtigungen, meine Frage ist nun: Darf unser Ordnungsamt eine Identitätsfeststellung machen oder muss dafür die Polizei vor Ort sein? Dürfen die bei uns Verkehrskontrollen durchführen? (Autos aus dem fliessenden Verkehr ziehen etc. Führerschein sehen wollen usw.)
[gelöscht]
[quote="S2kT68m"]Hätte da mal eine Frage an die Spezialisten hier, wollte nicht extra ein neues Thema eröffnen.
Die "Ordnungsdienste" haben in den verschiedenen Bundesländern auch verschiedene Berechtigungen, meine Frage ist nun: [b]Darf unser Ordnungsamt eine Identitätsfeststellung machen oder muss dafür die Polizei vor Ort sein? Dürfen die bei uns Verkehrskontrollen durchführen? [/b](Autos aus dem fliessenden Verkehr ziehen etc. Führerschein sehen wollen usw.)[/quote]
Du musst den Ausweis auch dem Ordnungsamt zeigen. Die sind dazu berechtigt. Wenn du es nicht machst, holen sie die Polizei und das wird dann glaub ich teuer. (Wenn Du den Einsatz bezahlen musst.)
gelöscht
[quote="ratatoeskr"]es gibt ein Recht auf freie Entfaltung. Ich interpretiere das auch dahingehend, dass ich frei wählen kann, was ich wo an Lebensmitteln und Genussmitteln zu mir nehme, solang dadurch das Recht anderer nicht eingeschränkt wird.[/quote]
Genau so habe ich das bisher auch immer interpretiert! ;!
Und es gibt ja auch diverse andere Grundrechte, die gerne mal ein wenig beschnitten werden - bspw. die Meinungsfreiheit per Spruchbänder und Zaunfahnen oder die "Unschuldsvermutung" beim Fußball, der "Zwang zur Arbeit" per SGB2, die Verweigerung einer Staatsangehörigkeit, die Beteiligung an Kriegen im nahen Osten usw. - ich glaube nicht, daß die Menschenrechte nur so als eine Art "Leitfaden" oder Richtlinie herausgegeben wurden, damit dann jede Regierung "Ausnahmen von der Regel" oder sog. "Härte-oder Einzelfälle" erfinden kann, um diese Grundrechte einfach außer Kraft setzen zu können.
Manch einer mag das vielleicht als "Kleinigkeiten" empfinden, die der Diskussion nicht mal wert sind, aber andererseits würde wohl auch niemand auf die Idee kommen, Diebstahl oder Einbruch rechtfertigen oder gar legalisieren zu wollen, weil das ja im Vergleich zu Mord völlig harmlose Vergehen sind.
Und man bedenke dabei bitte auch immer, daß es im 3.Reich mal ganz ähnlich angefangen hat! :evil:
PanikErich AK- 47
[quote="Wirbel"][quote="ratatoeskr"]es gibt ein Recht auf freie Entfaltung. Ich interpretiere das auch dahingehend, dass ich frei wählen kann, was ich wo an Lebensmitteln und Genussmitteln zu mir nehme, solang dadurch das Recht anderer nicht eingeschränkt wird.[/quote]
Genau so habe ich das bisher auch immer interpretiert! ;!
Und es gibt ja auch diverse andere Grundrechte, die gerne mal ein wenig beschnitten werden - bspw. die Meinungsfreiheit per Spruchbänder und Zaunfahnen oder die "Unschuldsvermutung" beim Fußball, der "Zwang zur Arbeit" per SGB2, die Verweigerung einer Staatsangehörigkeit, die Beteiligung an Kriegen im nahen Osten usw. - ich glaube nicht, daß die Menschenrechte nur so als eine Art "Leitfaden" oder Richtlinie herausgegeben wurden, damit dann jede Regierung "Ausnahmen von der Regel" oder sog. "Härte-oder Einzelfälle" erfinden kann, um diese Grundrechte einfach außer Kraft setzen zu können.
Manch einer mag das vielleicht als "Kleinigkeiten" empfinden, die der Diskussion nicht mal wert sind, aber andererseits würde wohl auch niemand auf die Idee kommen, Diebstahl oder Einbruch rechtfertigen oder gar legalisieren zu wollen, weil das ja im Vergleich zu Mord völlig harmlose Vergehen sind.
[b]Und man bedenke dabei bitte auch immer, daß es im 3.Reich mal ganz ähnlich angefangen hat! :evil:[/quote]
[/b]
ist zwar nicht wirklich der Vergleich, aber überlegenswert :!:
Klehmchen
[quote="S2kT68m"](Autos aus dem fliessenden Verkehr ziehen etc. Führerschein sehen wollen usw.)[/quote]
Sowas darf soweit ich weiß generell nur die Polizei und kein Ordnungsdienst, egal in welchem Bundesland.
Ansonsten stößt das Gesetz zwar nicht auf vollste Zustimmung bei mir. Aber andererseits sei an diejenigen gesagt, die so auf ihre Freiheit und Menschenrechte pochen, dass diese für jeden Bürger gelten. Und wenn es Plätze gibt über die sich normale Bürger nicht trauen können und die gibt es auch in Magdeburg sehr wohl, ist es dann eben die Frage ob das so hinnehmbar ist.
Eine gewisse Handhabe gegen pöbelnde Säufer, bei denen ich nicht nur von denen, sondern auch vor ihren Hunden Angst haben muss, muss her, ein generelles Verbot ist aber in jedem Fall übertrieben. Ein einfach Platzverweis ist da wohl keine all zu wirkungsvolle Strafe.