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[quote][b]Teilausschluss der Öffentlichkeit für den 1. FC Magdeburg[/b]
Der 1. FC Magdeburg muss sein Heimspiel in der Regionalliga Nord am Sonntag gegen den VfL Wolfsburg II (13.30 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Mit dieser Strafe ahndete das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss die Vorkommnisse während des Magdeburger Regionalliga-Spiels am 8. März beim Halleschen FC.
Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) hatte die Begegnung in der 75. Spielminute für 13 Minuten unterbrechen müssen, weil im Magdeburger Zuschauerbereich Rauchbomben und Feuerwerkskörper gezündet und teilweise in Richtung des Spielfeldes geschossen worden waren.
Schon zu Beginn der zweiten Halbzeit waren im Magdeburger Zuschauerbereich circa 20 Knallkörper und Rauchbomben abgefeuert und zudem Bengalische Feuer gezündet worden, wobei Letztere teilweise auch Richtung Spielfeld geworfen worden waren. Der Unparteiische hatte daraufhin beide Mannschaften noch mal in die Kabinen geschickt, die zweite Halbzeit war mit fünfminütiger Verspätung begonnen worden.
Das DFB-Sportgericht hat sein Urteil mit entsprechenden Auflagen versehen: So darf der 1. FC Magdeburg für sein Heimspiel gegen Wolfsburg II am Sonntag nur 5500 Karten an einheimische Anhänger und 500 Karten an Gästefans verkaufen. Die Stehplatzbereiche bleiben geschlossen. Die Anhänger aus Magdeburg müssen aus Sicherheitsgründen auf Sitzplatz-Tribünenplätze platziert werden, die Anhänger des Gastvereins in räumlich davon getrennte Sektoren.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.[/quote]