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Wie ihr alle wisst, kam es in Halle zu einem unschönen Vorkommnis, bei dem ein Club-Fan 3 Meter von einem Ordner in die Tiefe gestoßen wurde und dabei erhebliche Verletzungen erlitt.
Verursacht wurde dieser Sturz durch Security Personal im Kurt-Wabbel Stadion. Das Eingreifen dieses Ordners war aus unserer Sicht unverhältnismäßig, da durch den blau-weißen, unseren Fan, keine Gefahr ausging.
Lasst uns nun zeigen, dass wir zusammenstehen und uns dafür stark machen, dass diese Tat nicht ungesühnt bleibt. Es ist geplant im Gerichtsverfahren Nebenklage durch den Geschädigten einzulegen. Für dieses Vorhaben steht auch bereits eine anwaltliche Vertretung bereit, die den Prozess zunächst ohne Erhebung von anwaltlichen Honoraren durchführen wird. Das Prozessrisiko wird als sehr gering eingeschätzt, dennoch bleibt ein Restrisiko bestehen und dieses gilt es abzusichern. Sollte der Prozess verlorengehen ist der Anwalt verpflichtet ein Honorar zu nehmen.
Der Geschädigte selbst sieht sich außerstande dieses finanzielle Risiko zu tragen.
Daher ruft der FanRat alle Anhänger dazu auf für diesen Einen einzustehen und damit unseren Zusammenhalt zu demonstrieren.
Zum kommenden Heimspiel wird der Fanrat daher eine Sammlung organisieren um die Prozesskosten gegen den Beschuldigten zu finanzieren. Wir werden Sammelbüchsen an der [b]FanRatbude[/b], der [b]BG-Bude [/b]und am Programmheftverkaufsstand am [b]Block 8[/b] aufstellen.
Eine weitere Sammelbüchse wird sich am Tom Carlo [b]FanShop[/b] befinden.
Ihr müsst kein Vermögen investieren, jeder Betrag zählt und nützt. Denn wir sind Viele und wir wissen nicht, wer unter Umständen das nächste Mal die Hilfe der anderen benötigt.
Auch die Firma Karlowsky hat signalisiert sich weitergehend an der Aktion beteiligen zu wollen. Geplant ist die Produktion eines T-Shirts von dessen Verkaufserlös ein bestimmter Betrag der Aktion zugeleitet wird. Wir hoffen in der nächsten Woche die Absprachen zum gewünschten Ergebnis zu bringen.
Und: Sollte der wahrscheinliche Fall eintreten, dass der Prozess gewonnen wird - wird sich unsere Jugendabteilung garantiert über eine entsprechende Zuwendung freuen.
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FCMcrewBS
@mero
Nix gegen die Aktion an sich, aber warum beantragt der potentielle Nebenkläger bzw. dessen Anwalt denn nicht Prozesskostenhilfe für die Nebenklage unter seiner Beiordnung? :idea:
Denn dafür ist doch die PKH unter anderem da.
Eisbär
@FCMcrewBS - selbstverständlich wird PKH beantragt, beantragen und bewilligt bekommen sind allerdings auch 2 Paar Schuhe...wie gesagt der Anwalt verzichtet vorab auf irgendwelche Zahlungen, will allerdings am Ende natürlich nicht als der Dumme dastehen, wenn die Sache eben nicht den gewünschten Erfolg hat.
Ansonsten Super Aktion!
FCMcrewBS
[quote="Eisbär"]@FCMcrewBS - selbstverständlich wird PKH beantragt, [color=#FF0000]beantragen und bewilligt bekommen sind allerdings auch 2 Paar Schuhe[/color]...wie gesagt der Anwalt verzichtet vorab auf irgendwelche Zahlungen, will allerdings am Ende natürlich nicht als der Dumme dastehen, wenn die Sache eben nicht den gewünschten Erfolg hat.
Ansonsten Super Aktion![/quote]
Weiß ich doch, wollte nur diese Möglichkeit aufzeigen. ;)
Achso, Danke mero. ;! :lol: :mrgreen:
Grüße in den Harz bzw. nach Peine, je nachdem wo Du gerade rumspringst. :)
N.Feldler
werde 10€ spenden-weiß jemand was für ein Strafmaß erwartet wird?
ich würde für richtig halten 3 Jahre Freiheitsstrafe 10000€ Schmerzensgeld+Verdienstausfall+Arztkosten+lebenslanges Berufsverbot
D a n i e l
[quote="N.Feldler"]werde 10€ spenden-weiß jemand was für ein Strafmaß erwartet wird?
ich würde für richtig halten 3 Jahre Freiheitsstrafe 10000€ Schmerzensgeld+Verdienstausfall+Arztkosten+lebenslanges Berufsverbot[/quote]
Das wünschen sich natürlich alle, wird aber nicht passieren. Wenn er zum ersten Mal aufgefallen ist gibts evt Arbeitsstunden , max Geldstrafe oder Bewährung. Spende gibs Sonntag :)
Normen73
[quote="Eisbär"]@FCMcrewBS - selbstverständlich wird PKH beantragt, beantragen und bewilligt bekommen sind allerdings auch 2 Paar Schuhe...wie gesagt der Anwalt verzichtet vorab auf irgendwelche Zahlungen, will allerdings am Ende natürlich nicht als der Dumme dastehen, wenn die Sache eben nicht den gewünschten Erfolg hat.
Ansonsten Super Aktion![/quote]
für das beantragen von PKH kann man Beratungshilfe beantragen Kostenanteil 10 € maximal auf die der Anwalt verzichten kann. Wenn der Ordner vom Strafgericht verurteilt wurde ist die Frage zivilrechtliche Haftung dem Grunde nach klar, man muß das nur abwarten.
FCMcrewBS
[quote="Normen73"]....für das beantragen von PKH kann man Beratungshilfe beantragen....[/quote]
Ist nicht nötig, denn der Antrag ist ein reines Vordruckformular und selbsterklärend. Zur Not würde ich ihm beim Ausfüllen auch mit Rat und Tat zur Seite stehen. ;)
Aber im Normalfall macht das der Anwalt schon, indem er Antrag auf Zulassung der Nebenklage mit gleichzeitigem Antrag auf PKH unter Beiordnung stellt.
Schließlich hat der das studiert. :lol:
DISASTER
Die PKH wird aber nur gewährt wenn genügend Aussicht auf Erfolg besteht und greift , hoffe ich irre mich nicht , bis zu einem gewissen Punkt , nämlich der Prozess muss gewonnen werden . Bei einer Niederlage vor Gericht werden die Kosten des gegnerischen Anwalts , in diesem Fall dem Kläger , in Rechnung gestellt .
Normen73
[quote="FCMcrewBS"][quote="Normen73"]....für das beantragen von PKH kann man Beratungshilfe beantragen....[/quote]
Ist nicht nötig, denn der Antrag ist ein reines Vordruckformular und selbsterklärend. Zur Not würde ich ihm beim Ausfüllen auch mit Rat und Tat zur Seite stehen. ;)
Aber im Normalfall macht das der Anwalt schon, indem er Antrag auf Zulassung der Nebenklage mit gleichzeitigem Antrag auf PKH unter Beiordnung stellt.
Schließlich hat der das studiert. :lol:[/quote]
richtig, aber so entstehen auch bei abgelehnter PKH keine zusätzliche Kosten
Mit PKH Antrag ist das stellen des Antrages bei Gericht gemeint und nicht das ausfüllen des Formulars
Normen73
[quote="DISASTER"]Die PKH wird aber nur gewährt wenn genügend Aussicht auf Erfolg besteht und greift , hoffe ich irre mich nicht , bis zu einem gewissen Punkt , nämlich der Prozess muss gewonnen werden . Bei einer Niederlage vor Gericht werden die Kosten des gegnerischen Anwalts , in diesem Fall dem Kläger , in Rechnung gestellt .[/quote]
deshalb braucht man ja nur zu warten ob der Täter vor dem Strafgericht verurteilt wurde
FCMcrewBS
[quote="DISASTER"]Die PKH wird aber nur gewährt wenn genügend Aussicht auf Erfolg besteht und greift , hoffe ich irre mich nicht , bis zu einem gewissen Punkt , nämlich der Prozess muss gewonnen werden . Bei einer Niederlage vor Gericht werden die Kosten des gegnerischen Anwalts , in diesem Fall dem Kläger , in Rechnung gestellt .[/quote]
Nur zum Teil richtig.
Wenn Du PKH bewilligst bekommen hast (geschiet im Vorfeld des Verfahrens) und den Prozess verlierst, erlischt dadurch nicht die Bewilligung und Du musst natürlich nicht die gegnerischen Kosten tragen.
Was für einen Sinn würde denn PKH ansonsten haben, wenn man im Falle einer Niederlage trotzdem die Kosten tragen müsste? Denn die unterliegende Partei hat ja immer die Kosten zu tragen, außer das Gericht quotelt sie.
Normen73
Ja und nein.
Wird PKH für ein Zivilverfahren bewilligt, sind davon die eigen Kosten (Anwalt) und die Gerichtskosten (einschließlich Zeugen usw) abgedeckt. Verliert man den Prozeß bleibt die PKH bestehen, aber man muß die Kosten der Gegenseite tragen weil diese nie von PKH umfasst sind und dann der Grundsatz ver verliert zahlt greift.
DISASTER
[quote="FCMcrewBS"]...Was für einen Sinn würde denn PKH ansonsten haben, wenn man im Falle einer Niederlage trotzdem die Kosten tragen müsste? Denn die unterliegende Partei hat ja immer die Kosten zu tragen, außer das Gericht quotelt sie.[/quote]
Hab mal gegoogelt :
Die Prozesskostenhilfe deckt nur die Gerichtskosten und die Gebühren des eigenen Anwalts ab. Verliert die Partei den Prozess, muss sie die gegnerischen Rechtsanwalts- und ggf. Gerichtskosten im gleichen Umfang erstatten, wie dies auch bei nicht bedürftigen Personen der Fall ist, außer bei arbeitsgerichtlichen Prozessen erster Instanz. >>[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe][b]KLICK[/b][/url]<<
Meines Wissens ist das deshalb so , damit nicht jeder aus heiterem Himmel jemanden verklagen bzw. einen Prozess auf Staatskosten führen kann , egal ob man gewinnt oder verliert . Deshalb wird auch vorher geprüft ob die PKH Aussicht auf Erfolg hat .