Dropkick
Dropkick
Heute war ein guter Tag: [url=http://www.heise.de/newsticker/meldung/Karlsruhe-kippt-Vorratsdatenspeicherung-2-Update-943695.html]Karlsruhe-kippt-Vorratsdatenspeicherung[/url] !! :D
Ich habe bei Heise noch nie 27 Seiten lang [url=http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Karlsruhe-kippt-Vorratsdatenspeicherung-2-Update/forum-175370/list/hs-48/]grüne Kommentare[/url] gesehen.
Philbert
Sieg :D :D
armageddon
[quote="Philbert"]Sieg :D :D[/quote]
Nun was heißt Sieg, sie dürfen Deine Daten nicht mehr speichern [b]bis das Thema neu geregelt ist[/b]. :o Da steckt noch eine Menge Brisanz in dem Thema wenn sie das wieder neu 'regeln'
BWG
Raupe
[quote="armageddon"]Nun was heißt Sieg, sie dürfen Deine Daten nicht mehr speichern bis das Thema neu geregelt ist.[/quote]
Und die alten Verbindungsdaten müssen gelöscht werden.
appel
und der feine Herr de Maiziere hat doch schon gesagt, was er davon hält. "Alles bleibt beim Alten, es muß nur neu struktuiert werden!". Also eine ganz klare Ablehnung und Kampfansage gegen das Karlsruher Urteil. Damit tritt er in die Fußstapfen des Multikriminellen Schäuble.
Hat für mich so ein klein wenig von Göring-Manier
armageddon
[quote="Toralf"]Ist auch mal in der Hinsicht interessant das damit nahezu alle "Musikdownload"-Prozesse eigentlich Bestandslos sind. Wurden ja aufgrund von Daten geführt die nicht legal ermittelt wurden. Zumindest für die Leute mit Flatrates.[/quote]
Nun da geht es doch schon los, :shock: wenn der Anbieter von Downloads, Deiner IP Adresse habhaft wird, weil Du illegal was aus dem Netzt geladen hast, [b]fällt das eben nicht in die Kategorie 'Vorratsdatenspeicheung'[/b]. Die Ermittlung Deiner Personalien über die IP Adresse ist nach wie vor möglich. Du warst eben zur falschen Zeit am falschen Ort.
BWG
Ps.: [b][size=30]Vorausgesetzt nat. die Staatsanwaltschaft hat auch Interesse zu ermitteln.[/size][/b]
alfatier
Fast richtig, arma. Dem Anbieter der Downloads is aber deine ip ziemlich egal. Interessieren tut sich dafür lediglich der Rechteinhaber der betreffenden Titel bzw deren Anwaltskanzleien. Schon das Abschmettern der Forderungen dieser *****löcher kostet richtig Geld. :==
Hat aber mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung nix zu tun.
armageddon
[quote="alfatier"]Fast richtig, arma. Dem Anbieter der Downloads is aber deine ip ziemlich egal. Interessieren tut sich dafür lediglich der Rechteinhaber der betreffenden Titel bzw deren Anwaltskanzleien. Schon das Abschmettern der Forderungen dieser *****löcher kostet richtig Geld. :==
Hat aber mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung nix zu tun.[/quote]
Ja oki :arrow: der Rechteinhaber. ;) :D
hab so was eben noch nicht erlebt. :mrgreen: Man kann nicht von allem 100% Ahnung haben, auch wenn ich dem Thema sehr interessiert gegenüberstehe. :shock: :lol:
BWAG
gelöscht
[quote="armageddon"]
Nun da geht es doch schon los, :shock: wenn der Anbieter von Downloads, Deiner IP Adresse habhaft wird, weil Du illegal was aus dem Netzt geladen hast, [b]fällt das eben nicht in die Kategorie 'Vorratsdatenspeicheung'[/b]. Die Ermittlung Deiner Personalien über die IP Adresse ist nach wie vor möglich. Du warst eben zur falschen Zeit am falschen Ort.
BWG
Ps.: [b][size=30]Vorausgesetzt nat. die Staatsanwaltschaft hat auch Interesse zu ermitteln.[/size][/b][/quote]
Ja eben. Und da kaum ein Staatsanwalt die Ermittlungen einleiten wird, kurz nachdem (oder sogar noch während) Du Deinen Download beendet hast, dürfte das - je nach Definition von "Vorratsdatenspeicherung" - eigentlich nicht mehr passieren können.
Denn bevor ein Staatsanwalt ermittelt, muß ERSTMal eine Klage eingereicht worden sein. Dazu wiederum muß erstmal ein Kläger da sein, der Dich auch [i]konkret[/i] beklagt (ich bezweifle, daß "Massenfischerei", also die Suche nach "illegalen Kopierern" mittels des systematischen Durchkämmens sämtlicher vorhandener Nutzerdaten in dem Fall legitim ist - laut "24" sind derartige "diskriminierende Ermittlungsmethoden" zumindest in den Staaten illegal.
Da es sich beim Raubkopieren aber immer noch um ein Bagatellvergehen handelt, dürften in der Richtung kaum so schnell ermittelt werden, als daß da ohne Vorratsdatenspeicherung brauchbare Ergebnisse zu erzielen wären.
Aber lassen wir uns doch einfach mal überraschen. So wie ich unser System kenne, werden da ganz schnell wieder Schlupflöcher gefunden, um auch entgegen des BVerfG weiter Datenmißbrauch begehen zu können.
Selbstredend natürlich immer unter dem Deckmantel der Terrorgefahr! 8-) Soll ja niemand auf die Idee kommen, deshalb jetzt glecih weider mit der Stasi-Keule zu wedeln :D
armageddon
[quote="Wirbel"][quote="armageddon"]
Nun da geht es doch schon los, :shock: wenn der Anbieter von Downloads, Deiner IP Adresse habhaft wird, weil Du illegal was aus dem Netzt geladen hast, [b]fällt das eben nicht in die Kategorie 'Vorratsdatenspeicheung'[/b]. Die Ermittlung Deiner Personalien über die IP Adresse ist nach wie vor möglich. Du warst eben zur falschen Zeit am falschen Ort.
BWG
Ps.: [b][size=30]Vorausgesetzt nat. die Staatsanwaltschaft hat auch Interesse zu ermitteln.[/size][/b][/quote]
Ja eben. Und da kaum ein Staatsanwalt die Ermittlungen einleiten wird, kurz nachdem (oder sogar noch während) Du Deinen Download beendet hast, dürfte das - je nach Definition von "Vorratsdatenspeicherung" - eigentlich nicht mehr passieren können.[/quote]
Hmm: Deine Argumentation scheint auch eine gewisse Logik zu haben, man müsste Dich jetzt wieder auf frischer Tat ertappen, ansonsten ist es in jedem Fall anfechtbar, wenn sie dir mit 'auf Vorrat gespeicherten Daten' [b]als Beweis[/b] kommen wollen.
Bwg
Wie gesagt ich bin da juristisch nicht so bewandert und gehe eher im tgl. Leben das einschätzbare geringe Risiko ;) :D
tommytom73
Es ist so oder so ein Urteil mit Wiederhall Charakter.
Dem normalen User des Internet der sich dort frei und anonym bewegen will wenn er das möchte, der hat (vorübergehend) durch das Urteil Rückendeckung bekommen (Ich zähle mich auch dazu). Die Kehrseite ist natürlich, den Schutz der uns dadurch gewährt wird wird leider auch der anderen Fraktionen gewährt (z.B. Kinderf....). Es ist wie mit der Henne und dem Ei
BWG