NormanSBK
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat am Mittwoch das Alkoholverbot auf Straßen und Plätzen in der Landeshauptstadt für rechtswidrig erklärt. Es gab damit einem Mann aus Magdeburg recht, der das Verbot für unverhältnismäßig hielt. Nach Ansicht der Richter ist die sogenannte Gefahrenabwehrverordnung, die das Alkoholverbot beinhaltet, zu unbestimmt.
Ein Gerichtssprecher erklärte anschließend, das Alkoholverbot sei damit unwirksam. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Alkoholverbot war Anfang 2008 in Kraft getreten. Der Konsum von Alkohol außerhalb von Kneipen und Gaststätten war für bestimmte Straßen und Plätze untersagt. Für den Bahnhofsvorplatz galt das verbot den ganzen Tag, für den Hasselbachplatz in der Zeit von 18 bis 6 Uhr. Die Stadt wollte damit Gewalt, Lärm und Müll vorbeugen. Bei Verstößen drohte ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro.
Silvesterkrawalle waren Auslöser
Auslöser für das nächtliche Alkoholverbot in Magdeburg war ein Vorfall in der Silvesternacht 2007/2008. Damals hatte eine Gruppe von 15 bis 20 Jugendlichen ein Polizeiauto mit Flaschen beworfen und mit Feuerwerkskörpern beschossen. Zwei Polizisten wurden verletzt. Zum 1. Februar 2008 war daraufhin zunächst am Hasselbachplatz ein Alkoholverbot verhängt worden.
Quelle: http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/7169445.html
appel
aber ausgerechnet zu Sylvester gab es keine Kontrollen.
Und somit hatten alle Anwesenden Flaschen in der Hand und am Mund.
Ich freu mich auf die Fahrt nach Hannover, wenn wir auf dem Bhf Vorplatz wieder zur Flasche greifen können ;!