BiEsT
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Verwaltungsgerichtsurteil
Hooligan-Sammeldatei rechtswidrig
Von Christoph Becker
22. Mai 2008 Die vom Bundeskriminalamt geführte Datei „Gewalttäter Sport“ ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Hannover entschieden. Ein in der Datei erfasster Niedersachse hatte mit seiner Klage auf Löschung aus dem Register Erfolg. In der Datei werden zur Zeit mehrere Tausend Hooligans und andere bei Sportveranstaltungen auffällig gewordene Straftäter geführt. Auch sie könnten nun mit entsprechenden Klagen die Löschung aus dem Register herbeiführen.
Antje Niewisch-Lennartz, Vorsitzende Richterin der 10. Kammer des VG Hannover, die für das Verfahren zuständig war, sagte FAZ.NET, dass die Datei in der Zuständigkeit von Bund und Ländern liege. „Daher muss auch der Bundesrat der der Datei zu Grunde liegenden Rechtsverordnung zustimmen. Das ist nicht geschehen. Damit ist die Datei rechtswidrig.“ Ob das Zustimmungserfordernis im Gesetzgebungsverfahren nicht erkannt oder vergessen wurde, konnte das Gericht nicht klären. Die Datei „Gewalttäter Sport“ wird seit 1994 geführt.
„Wir können die Rechtsordnung nicht außer Kraft setzen“
Die Richterin nannte das Urteil auch im Hinblick auf die bevorstehende Fußball-Europameisterschaft „interessant“. Die Datei „Gewalttäter Sport“ ist Grundlage polizeilicher Verfügungen, nach denen Hooligans von der Anreise zu Sportgroßereignissen wie Fußballturnieren abgehalten werden sollen. So ergehen zu solchen Anlässen an geführte Personen Auflagen, wie etwa Meldepflichten bei den örtlichen Polizeidienststellen.
Polizeiliche Verfügungen, die solche Auflagen zu Großereignissen anordnen, müssen aber trotz der Rechtswidrigkeit der Datei nicht zwangsläufig ebenfalls rechtswidrig sein. „Einen solchen Automatismus gibt es nicht“, sagte Niewisch-Lennartz. Die polizeiliche Anordnung einer Meldepflicht ergehe zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und könne somit von Fall zu Fall durch das Bestehen legitimiert sein. Voraussetzung sei, von der betreffenden Person eine entsprechende Gefahr ausgeht.
Dennoch sei die bestehende Rechtsmangel bedauerlich: „Wir halten diese Datei für eine sinnvolle Sache“, sagte Niewisch-Lennartz. „Aber deswegen können wir nicht die Rechtsordnung außer Kraft setzen.“
[url=http://www.faz.net/s/RubFB1F9CD53135470AA600A7D04B278528/Doc~E3BF25A0CFC264E82B8CD2E8EBD52E8BB~ATpl~Ecommon~Scontent.html]Klick[/url]
olven
Schön zu lesen. Ein kleiner Lichtblick in sachen Fankultur.
Blau-Weiss-Helden
Da frage ich mich aber wirklich, was das soll mit dieser Gewalt !?
Das schadet nur dem VEREIN !!! und Hilft nicht wirklich ... da der Verein die Strafen Zahlt !! und nicht der Gehirnlose -Gewaltätige möchte gern FUN !!! Ihr treibt nur die Strafkosten hoch, von dem geringen Budget was dem Klub zur Verfügung steht.
In Wuppertal eben war ein sehr gutes Spiel !!! aber die Hirnlosen mussten wieder zeigen, wie man mit einer Niederlage umgeht.
Eigendlich muss man da über den Dingen stehen und sich nicht auf solch Niveau begeben.
Wenn ihr Euch Schlagen und Brügeln wollt macht das doch wo anders und lasst den Sport und VEREIN BLAU-WEISS daraus !!!
Mero
Alle Wetter!
Warum finde ich das heute erst :?: :?: :?:
Das Problem ist aber nicht irgendeine Zustimmung eines Legislativorgans, sondern ganz einfach, dass sich mit dieser Datei Exekutivorgane ihre eigene Rechtsgrundlage schaffen können. Verurteilte Randalierer und Gewalttäter gehören da rein, keine Frage. Lasst doch aber bitte die Judikative darüber entscheiden. Wozu haben wir die denn?
Mero
bwbw
[quote="Mero"]Alle Wetter!
Warum finde ich das heute erst :?: :?: :?:
Mero[/quote]
Guten Morgen, Herr Preil...
Und bevor Du uns intellektuelle Vorträge über Judikative hältst, sieh in die Polizeigesetze der Länder. Die geben den Förstern den Freiraum (Schlag mal bei Gefahrenabwehr nach)
Uli Block 10
Schön und gut, wenn ein Gericht im Mai die Rechtswidrigkeit dieser Datei feststellt. Und was hat sich seit dem geändert? Nichts! Die Datei bildet weiterhin die Grundlage für die 'Polizeiarbeit' (siehe z.B. bei der EM im Juni das Aussortieren der Security-Leute aus Leipzig).
Welche Konsequenzen hat den eigentlich so ein Urteil?
gelöscht
Sie wird ganz einfach durch eine europäische Richtlinie(Datei) ersetzt . Ist doch einfacher als man glaubt.
http://www.statewatch.org/news/2008/apr/04eu-troublemakers.htm
http://www.aktive-fans.de/index2.php
Ist schon lustig , die Sache mit dem "Sicherheitspersonal" aus D ,bei der EM .
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/em_2008/em_splitter/?em_cnt=1351466&sid=3a6b5142749d5483002a0c8aa5f544bd
http://www.tagesspiegel.de/sport/;art272,2536815
Mero
[quote="Uli Block 10"]Schön und gut, wenn ein Gericht im Mai die Rechtswidrigkeit dieser Datei feststellt. Und was hat sich seit dem geändert? Nichts! Die Datei bildet weiterhin die Grundlage für die 'Polizeiarbeit' (siehe z.B. bei der EM im Juni das Aussortieren der Security-Leute aus Leipzig).
Welche Konsequenzen hat den eigentlich so ein Urteil?[/quote]
Ja Uli, es fehlt doch aber nur die formelle Zustimmung des Bundesrates. Die ist fix nachgeholt und schon passt wieder alles. Dass der Bundesrat die Zustimmung verweigert glaube ich nicht wirklich.
Ob durch die Verwendung einer nach deutschem Recht rechtswidrigen Datei auch östereichische Polizeiarbeit ungesetzlich wird uns sicher bwbw bald erklären.
Mero
BiEsT
Fußball
DFB überprüft gelockertes Stadionverbot für Hooligans
Der Deutsche Fußball-Bund erwägt, die gelockerten Stadionverbote für Hooligans zurückzunehmen. Bis zum nächsten Saisonende soll geprüft und gegebenenfalls die "Notbremse" gezogen werden. Ersten Erkenntnissen zufolge liegen die polizeilich registrierten Straftaten derzeit ein Drittel über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre.
12.7.2008 11:52 Uhr
Frankfurt/Main - Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat der Innenministerkonferenz (IMK) zugesagt, die umstrittene Verkürzung von Stadionverboten für Hooligans zu überprüfen. Bis Jahresende will der DFB eine erste Bewertung der Neuregelung vorzulegen, kündigte Verbandschef Theo Zwanziger bei einem Treffen mit dem IMK-Vorsitzenden, Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU), an. Zum Ende der Saison 2008/2009 werde es einen Abschlussbericht geben. Wenn der belege, dass die gelockerten Stadionverbote zu Problemen geführt hätten, werde die "Notbremse" gezogen, sagte eine Sprecherin Schönbohms der Zeitung "Die Welt". In diesem Fall würden die Verbote wieder verschärft.
Seit Ende März müssen gewaltbereite Fußballfans, die in Sportarenen randalieren, mit weniger langen Stadionverboten rechnen: Die Maximaldauer des Verbots wurde gegen den Willen der Sicherheitsbehörden in schweren Fällen von drei auf zwei Jahre und in besonders schweren Fällen von fünf auf drei Jahre gesenkt.
Sicherheitsrichtlinien auch für die unteren Ligen
Die IMK hatte den DFB im April aufgefordert, die Änderungen wieder zurückzunehmen. Nachdem der DFB diese Forderung zunächst zurückgewiesen hatte, leitete Zwanziger nun laut der Zeitung einen Kurswechsel ein. Der DFB-Präsident habe Kommunikationsfehler bei der Änderung der Richtlinie eingeräumt.
Zudem sagte Zwanziger dem Blatt zufolge zu, ein Konzept für die Übertragung der für die Bundesliga geltenden Sicherheitsrichtlinien auf die unteren Spielklassen zu erstellen. In jüngster Vergangenheit waren Ausschreitungen von Hooligans zunehmend auch bei Spielen der Amateurligen aufgetreten. Außerdem vereinbarten die Gesprächsteilnehmer, dass die Kontakte zu den Fans verstärkt werden sollen. "Fanprojekte sind ein wesentlicher Baustein der Prävention", sagte Schönbohm.
Am Ende der Saison 2006/2007 waren bundesweit 3158 Stadionverbote in Kraft. Nach Angaben aus Baden-Württemberg liegt die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten bei Fußballspielen derzeit etwa 30 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre. (nim/ddp)
[url=http://www.zeit.de/news/artikel/2008/07/12/2570748.xml]klick[/url]
gelöscht
[quote]ENTSCHLIESSUNG DES RATES
vom 4. Dezember 2006
betreffend ein aktualisiertes Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche
Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und
Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen
Mitgliedstaat betreffen
(2006/C 322/01)[/quote]
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:322:0001:0039:DE:PDF
http://www1.polizei-nrw.de/lzpd/organisation/zentrale-informationsstelle-sporteinsaetze/datei-gewalttaeter-sport-faqs/
Uli Block 10
Ich habe in den ersten Link mal kurz reingeschaut und unter dem Kapitel 5 (Medienpolitik) (gleich als erstes) folgendes gefunden:
'2. Angestrebte Ergebnisse der Medienpolitik
[b]Eine aktive Medienpolitik sollte zu folgenden Ergebnissen führen:
— positives Image der Polizei und der Behörden in der Öffentlichkeit;[/b]
...'
Da muss sich doch nicht wundern, ich erinnere nur an die Polizeipressemeldungen von unserem letzten Spiel in Wuppertal.
gelöscht
Mich haben die zahlreichen Formularvorlagen am Ende dieses "Vorschlags" extrem beeindruckt .
gelöscht
Tja ,wo wir die Datei gerade abgeschafft haben ,wird sie in Dänemark gerade aufgebaut.
[quote]De første hooligans på vej i register
20. aug. 2008 16.22 Hovedstadsområdet
De første registreringer er begyndt at tikke ind i det nye hooligan-register hos Rigspolitiet, som trådte i kraft den 1. juli.
Den første hooligan blev registreret i mandags. Han deltog i et gruppeoverfald på fredelige Lillestrøm-fans efter en UEFA-Cup kamp i Parken, oplyser Københavns Politi til TV 2.
Også rivalerne fra Brøndby kan se frem til at blive repræsenterede i databasen med to mand efter de voldsomme optøjer i Århus.
[b]Når man bliver registreret i hooligan-registeret får man tilhold fra samtlige stadions fra Superligaen til 2. Division på kampdage. Man skal holde sig mindst 500 meter væk fra stadion. Registreringen varer i to år.[/b]
Registeret har tidligere mødt stor kritik. Dels fordi det går uden om domstolene og dels fordi civilister skal varetage personfølsomme oplysninger.[/quote]
http://www.dr.dk/Regioner/Kbh/Nyheder/Hovedstadsomraadet/2008/08/20/162143.htm?rss=true®ional
Eine Registrierung löst eine Stadionsperre aller Spiele der ersten und zweiten Liga an den jeweiligen Spieltagen aus .Dazu kommt noch ein Sicherheitsabstand zu den Stadien von mindestens 500 Meter.Man bleibt dort 2 Jahre registriert.
Mero
Sry, mein Dänisch lässt mich da ein bisschen im Stich ;)
Was sind denn die Voraussetzungen um in diese Datei zu kommen?
Und wer (Behörde, Richter, Vereine,...) veranlasst die Aufnahme?
Uli Block 10
[quote="Blåvitt"]Tja ,wo wir die Datei gerade abgeschafft haben ,wird sie in Dänemark gerade aufgebaut. .....[/quote]
Soweit ist es wohl noch lange nicht, meines Wissens nach wird noch immer unverändert verfahren.
gelöscht
@ Mero
Das steht nicht im Text .Und auch sonst habe ich es nicht finden können. Mein Dänisch ist zwar besser als Deines ,reicht aber lange noch nicht aus ,um weitere detaillierte Suchaktionen zu starten.
@Uli
Hat mich auch gewundert . Ich verfolge das auch schon seit mehreren Monaten und anscheinend passiert nichts.
Der Jahresbericht für 07/08 ist auch noch nicht veröffentlicht.
http://www1.polizei-nrw.de/lzpd/organisation/zentrale-informationsstelle-sporteinsaetze/datei-gewalttaeter-sport-faqs/
gelöscht
[quote]Polizeiliche Einsatzmaßnahmen aus Anlass der UEFA-Fußball Europameisterschaft 2008
Beschluss:
1. Die IMK stellt fest, dass im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2008 in Österreich und in der Schweiz besondere anlassbezogene Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Deutschland und zur Unterstützung der Ausrichterstaaten erforderlich sind. National ergeben sich diese insbesondere anlässlich zu erwartender Public-Viewing-Veranstaltungen, Jubelfeiern, Autokorsos und Fanreisebewegungen sowie zur Verhinderung der Ein-, Aus- und Durchreise und von Drittortauseinandersetzungen von Hooligans. Im Hinblick auf die Veranstaltungen hält die IMK die Anwendung der anlässlich der Fußball-WM 2006 erarbeiteten Standards und die Inanspruchnahme der Veranstalter für geboten(z. B. ausreichend dimensionierte Ordnerdienste, Zugangskontrollen, Verkaufsverbot von Getränken in Flaschen oder Glasgefäßen).
2. Die IMK begrüßt die Erstellung eines bundesweiten „Lagebildes UEFA Fußball-Europameisterschaft 2008“ (nicht freigegeben) durch die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) und dessen ab 01.01.2008 monatliche, ab vier Wochen vor dem Turnier mindestens wöchentliche und ab 06.06.2008 tägliche Herausgabe.
3. Neben zu erwartenden spezifischen Kriminalitätsformen ist im Kontext der Fußball-Europameisterschaft 2008 auch die Bedrohungs- und Gefährdungslage durch den islamistischen Terrorismus zu berücksichtigen. Die IMK begrüßt vor diesem Hintergrund die gezielt auf diesen Anlass ausgerichtete Informationserhebung und -steuerung sowie Erstellung eines bundesweiten Lagebildes für den Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) und der veranstaltungsbezogenen allgemeinen und organisierten Kriminalität, und dessen lagebezogene sowie ab 06.06.2008 täglich erfolgende Herausgabe durch das BKA.
4. Die IMK begrüßt die in den Ländern und beim Bund getroffenen Vorbereitungen und Maßnahmen zur Bewältigung der „Einsatzlage Fußball-Europameisterschaft 2008“ (nicht freigegeben) und nimmt den dazu ergangenen Beschluss des AK II vom 12./13.03.08 (nicht freigegeben) zur Kenntnis. Sie erachtet insbesondere die nachhaltige Anwendung des bewährten Paketes präventiv-polizeilicher Maßnahmen, die konsequente Informationsgewinnung zur gewaltbereiten Problemfanszene und die Speicherung relevanter Sachverhalte in der Datei „Gewalttäter Sport“ sowie den intensivierten nationalen und internationalen Informationsaustausch als wesentliche Bausteine für eine erfolgreiche Bewältigung der Einsatzlage.
5. Angesichts der herausragenden internationalen sportlichen Dimension der Fußball-Europameisterschaft 2008 und der damit einhergehenden sicherheits- und ordnungsrelevanten Herausforderungen hält die IMK insbesondere auch die intensive Zusammenarbeit mit den Ausrichterstaaten zur Bewältigung der Einsatzlage „Fußball-Europameisterschaft 2008“ für erforderlich.
6. Die IMK unterstreicht die Notwendigkeit der Unterstützung der Ausrichterstaaten im Rahmen der internationalen Verpflichtungen zur gegenseitigen Hilfeleistung und im gemeinsamen Sicherheitsinteresse. Sie begrüßt, dass Bund und Länder die Ausrichterstaaten Österreich und Schweiz mit Einsatzkräften und Führungs- und Einsatzmitteln unterstützen werden.
7. Die IMK begrüßt die bedarfsorientierte Überarbeitung der bewährten Präventionsmedien der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 für die Fußball-Europameisterschaft 2008 und die Absicht der Projektleitung Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder (PL PK), eine Öffentlichkeitskampagne, die den positiven Verlauf der Fußball-WM 2006 im Hinblick das Fanverhalten bei der Fußball-EM 2008 aufgreift, zu entwickeln.
[b]3. Aktuelle Änderung der DFB-Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten zum 31.03.2008
Beschluss:
1. Die IMK stellt fest, dass die Probleme gewalttätiger Auseinandersetzungen bei oder im Zusammenhang mit Fußballspielen im Bereich der Profiligen sowohl bei nationalen als auch internationalen Begegnungen, aber auch in den Ligen unterhalb der Profiligen, nach wie vor aktuell sind. Die Anzahl der polizeilich registrierten Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen bewegt sich seit mehreren Jahren auf einem gleichbleibend hohen Niveau, liegt aktuell aber immer noch ca. 30 % über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre.
2. Die IMK unterstreicht die Notwendigkeit eines gemeinsamen gezielten Vorgehens gegen Gewalt in und im Umfeld von Stadien durch Vereine, Fußballverbände, Fanorganisationen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Kommunen sowie Polizei. Die abgestimmten Konzepte und Maßnahmen haben sich grundsätzlich bewährt und werden lageorientiert praktiziert.
3. Die IMK sieht neben konsequenten beweissicheren repressiven Maßnahmen sowie dem breiten Spektrum präventivpolizeilicher Maßnahmen der Polizei zur Bekämpfung fußballbezogener Gewalt (Gefährderansprachen, Meldeauflagen, Platzverweise, Aufenthaltsverbote, ggf. Gewahrsamnahmen sowie bei internationalen Begegnungen auch Pass-/ Ausweisbeschränkungen und Ausreiseverbote) in der Möglichkeit zur Verhängung bundesweit gültiger Stadionverbote durch die Vereine und den Deutschen Fußballbund (DFB), sowohl bezogen auf die konkret betroffenen Personen als auch mit Blick auf die generalpräventive Wirkung, ein wirksames Mittel zur Eindämmung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten bei oder im Zusammenhang mit Fußballspielen.
4. Die IMK befürwortet vor dem Hintergrund der Neufassung der Stadionverbotsrichtlinien durch den DFB eine differenzierte Anwendung der Stadionverbote in Bezug auf Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene. Sie hält eine Reduzierung der Höchstdauer bei Jugendlichen oder Heranwachsenden bei Vornahme einer einzelfallbezogenen Prüfung für vertretbar. Sie spricht sich allerdings eindringlich gegen eine Reduzierung der Höchstdauer eines Stadionverbotes für Erwachsene in besonders schweren Fällen aus und hält es für geboten, dass Stadionverbote in diesen Fällen weiterhin mit einer Höchstdauer von 5 Jahren ausgesprochen werden.
5. Die IMK bittet ihren Vorsitzenden diese Auffassung, die auch der Position des Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit entspricht, gegenüber dem DFB zu verdeutlichen und darauf hinzuwirken, dass die Stadionverbotsrichtlinien durch den DFB möglichst rasch an die hier vertretene Auffassung angepasst werden[/b].[/quote]
http://www.bundesrat.de/cln_099/DE/gremien-konf/fachministerkonf/imk/Sitzungen/08-04-18/Beschl_C3_BCsse,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Beschl%C3%BCsse.pdf
außerdem
[quote]Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sagte, die Datei "Gewalttäter Sport" sei wichtig und sinnvoll. "Ohne die Datei wäre eine sichere Durchführung der Weltmeisterschaft 2006 nicht gewährleistet gewesen." Die Polizeidirektion Hannover als Beklagte kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.
Die Kammer sei sich der Brisanz des Urteils bewusst gewesen, sagte Gerichtssprecherin Antje Niewisch-Lennartz. "Aber nur weil es unangenehme Folgen hat, kann man seine eigene Rechtserkenntnis ja nicht beiseiteschieben." Paragraf 7, Absatz 6 des BKA-Gesetzes setze für die Führung sogenannter Verbunddateien eine Rechtsverordnung voraus. Die Datei "Gewalttäter Sport" sei eine solche Verbunddatei, weil auch die Bundesländer Daten eingeben und abrufen könnten.
Späterer Erlass fehlender Verordnung?
Nach Angaben von Niewisch-Lennartz muss sich die Bundesregierung nun überlegen, ob sie die fehlende Verordnung jetzt noch erlässt oder den weiteren Gang durch die Gerichtsinstanzen abwartet. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte in Berlin, der Behörde lägen das Urteil und seine Begründung noch nicht vor. "Wir müssen uns das Urteil und die Begründung erstmal angucken, dann werden wir prüfen, ob der Bund betroffen ist und Konsequenzen zu ziehen sind."
Polizei hofft auf erfolgreiche Berufung
Die Polizei Hannover geht Sprecher Stefan Wittke zufolge davon aus, dass ihre Berufung erfolgreich sein wird. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe in ähnlicher Sache in ihrem Sinne entschieden. Dem Verwaltungsgericht Hannover sei dieses Urteil bekannt, sagte Sprecherin Niewisch-Lennartz. Die 10. Kammer habe die Sache allerdings anders gesehen.
Daten im Vorfeld der Fußball-EM genutzt
Die Polizei nutzt die Daten aus der Datei unter anderem, um vor Großereignissen gezielt Straftäter von den Stadien fernzuhalten. Ihnen werden dann unter Umständen Reisebeschränkungen auferlegt oder Meldeauflagen erteilt. Dies wurde etwa zur Weltmeisterschaft 2006 gemacht. Auch jetzt, unmittelbar vor der Fußball-Europameisterschaft in der Schweiz und Österreich, hat die Polizei bundesweit gewaltbereite Fußball-Anhänger ins Visier genommen - ausgehend von Daten aus der Datei.
Polizeisprecher Wittke sagte, an der Polizeipraxis ändere sich gar nichts. "Wir haben unsere Erkenntnisse unabhängig von der Datei. Sie sei allerdings für den bundesweiten Austausch wichtig. Innenminister Schünemann sagte, "[b]um absolute Rechtssicherheit zu bekommen, wird Niedersachsen das Thema bei der nächsten Innenministerkonferenz auf die Tagesordnung setze[/b][/quote]
http://www1.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/gewalttaetersport2.html
Die nächste Innenministerkonferenz findet am 21.11.2008 statt.Mal sehen was wird...
Braugold-Fan
Neues von der GWS... Hat offenbar kaum Wellen geschlagen, stimmt aber nachdenklich. [url=http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,699756,00.html]Spiegel Online berichtet in den "Kurzpässen"[/url]:
[quote]Der Rechtsstreit um die Hooligan-Datei "Gewalttäter Sport" des Bundeskriminalamtes hat sich erledigt. Am Mittwoch, als das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber entscheiden wollte, ob die Datensammlung zulässig ist, trat eine neue Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums in Kraft. "Die Verordnung schafft die notwendigen Voraussetzungen für die Datei", sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Werner Neumann. In der "Hooligan-Datei" sind derzeit rund 12.000 Personen erfasst.
So ging es am Mittwoch im Bundesverwaltungsgericht nur noch um das Einzelschicksal eines 22-Jährigen aus der Region Hannover. Der Fan von Hannover 96 war 2006 in der Datei "Gewalttäter Sport" gelandet. Er war in einer Gruppe mitgelaufen, die auf rivalisierende Fans von Eintracht Braunschweig losging. Eine Gewalttat konnte ihm allerdings nicht nachgewiesen werden; das Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs wurde eingestellt. Der junge Mann wehrte sich gegen die Speicherung seiner Daten und hatte - wegen der fehlenden Rechtsverordnungen - in zwei vorherigen Gerichtsinstanzen Erfolg gehabt. Nun wurde seine Klage mit Verweis auf die neue Verordnung des Innenministeriums abgewiesen.[/quote]
Hier wird also eine Handlung der Exekutive mit einer nachtäglich geschaffenen Rechtsgrundlage legitimiert. Das als "bedenklich" zu werten, ist noch vorsichtig formuliert.
joerk
aber auch spätestens seit 1976/77 bundesrepublikanischer usus.
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