Schnatterinchen
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[b][size=150]Kein Mindestlohn für Amateure[/size][/b]
[b]Sonderregelung für Spieler und Ehrenamtliche[/b]
[size=85]Lange herschte in den Vereinen Unklarheit und Unsicherheit. Wie sollte man mit dem seit 1. Januar gesetzlich geforderten Mindestlohn umgehen? Es ist nicht unüblich, dass die Vereine ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern wie etwa den Übungsleitern eine Aufwandsentschädigung zahlen oder Spielern einen Amateurvertrag anbieten, um diese in höheren Spielklassen länger an den Verein zu binden. Eine Frage, die immer wieder dabei aufkam: Wo ist die Grenze zwischen Freizeit und Arbeit?
In dieser Angelegenheit herscht nun Klarheit. Am Montag trafen sich die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und Vertreter vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), sowie vom Deutschen Fußball Bund (DFB) in Berlin. Die Parteien einigten sich auf eine Sonderregelung beim gesetzlichen Mindestlohn.
Spieler und Übungsleiter, die eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit erhalten, sind auch Mitglieder des Vereins. Hier steht aber der Vereinszweck im Vordergrund und jene Tätigkeiten werden nicht als Hauptbroterwerb der Akteure angesehen. Anders ausgedrückt: Es besteht kein Arbeitsverhältnis im klassischen Sinn.
Allerdings gilt diese Ausnahme nicht für hauptamtliche Mitarbeiter. Vereinsmitarbeiter, wie etwa Geschäftsführer oder auch Platzwarte, die ihre Regelarbeitszeit im Verein verbringen, sind Arbeitnehmer im Sinne des MiLoG.[/size]
[size=75]Quelle: FuPa[/size]
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Ein guter Kompromiss, im Sinne des Amateurfußballs, wie ich finde ;!
Schnatterinchen
Oliver
ja und wenn man es weiterspinnt, dann sehe ich sogar Parallelen zum Causa Plauen bei der Anwendung des Insolvenzrechtes im Sport.
Man kann Zivilrecht nicht einfach in den Sport 1:1 übernehmen.
FCM-OldieMartin
[quote="Oliver"]ja und wenn man es weiterspinnt, dann sehe ich sogar Parallelen zum Causa Plauen bei der Anwendung des Insolvenzrechtes im Sport.
Man kann Zivilrecht nicht einfach in den Sport 1:1 übernehmen.[/quote]
Oliver, Du hast ja schon einen Haufen bullshit hier reingeschrieben im Forum, aber hier haste mal Recht!
Jörn
kann man weiterspinnen. nur trifft das nicht die Wahrheit. beim Mindestlohn wurde driekt vom Gesetzgeber der vertragsamateuer als ausnahme berücksichtigt bei der Einführung des gesetzes. bei der Insolvenz fehlt eine explizite Sonderbehandlung im gesetzestext oder im entsprechenden Protokoll.
ist übrigens nicht wie im text dargestellt eine einigung - um mal einen anderen Artikel zu zitieren:
[quote]Bei der Vereinbarung handelt es sich nach Angaben von Nahles um "keine Nachbesserung", sondern um eine "Klarstellung". Es sei mit den Bundesfinanzministerium vereinbart worden, dass der Zoll die Vertragsamateure nicht kontrollieren werde. Die Ministerin wies darauf hin, dass schon in einem Protokoll des Arbeitsausschusses des Bundestags verbindlich festgehalten worden sei, dass diese Spieler, sofern sie ihren Sport ehrenamtlich ausüben, nicht als Arbeitnehmer gelten und damit auch nicht unter den Mindestlohn fallen. Diese Protokollnotiz wurde in den Vereinsheimen aber offenbar wenig zur Kenntnis genommen.[/quote]
http://www.sueddeutsche.de/sport/kein-anspruch-fuer-amateur-fussballer-knapp-vorbei-am-mindestlohn-1.2363955
Oliver
[quote="FCM-OldieMartin"][quote="Oliver"]ja und wenn man es weiterspinnt, dann sehe ich sogar Parallelen zum Causa Plauen bei der Anwendung des Insolvenzrechtes im Sport.
Man kann Zivilrecht nicht einfach in den Sport 1:1 übernehmen.[/quote]
Oliver, Du hast ja schon einen Haufen bullshit hier reingeschrieben im Forum, aber hier haste mal Recht![/quote]
ja an deine hochwissenschaftlichen Beiträge komme ich natürlich nicht ran.
Wie war noch mal deine letzte Frage ?
"Hat eigentlich jemand [u][b]außer mir [/b][/u]noch realisiert, dass gestern beim Spiel gegen die Würstchen die neue Videoanzeige Südtribüne nicht einwandfrei funktionierte?" :mrgreen:
Isser nicht süß. fast 9300 Zuschauer und er fragt ob jemand außer ihn natürlich, die defekten Videotafeln gesehen hat.