Fermersleber 1970
http://www.volksstimme.de/nachrichten/magdeburg/1525698_Reiner-Wein-in-Sachen-Fussball-Bier.html
Fermersleber 1970
Olli76
[quote="Fermersleber 1970"]http://www.volksstimme.de/nachrichten/magdeburg/1525698_Reiner-Wein-in-Sachen-Fussball-Bier.html[/quote]
Starkes Stück, hab von dem Caterer aber auch nichts anderes erwartet. Hoffentlich zeigt den Vogel einer an, wie der es mit anderen auch gemacht hat !!
Am besten rausschmeissen aus dem Stadion.
MegwD
[quote="Fermersleber 1970"]http://www.volksstimme.de/nachrichten/magdeburg/1525698_Reiner-Wein-in-Sachen-Fussball-Bier.html[/quote]
Ich habe auch mehrere Leute gefragt, warum sie sich denn dieses Alkoholfreie Bier kaufen. Jeder hat mir geantwortet, dass sie nachgefragt haben und die Antwort bekamen: Mit Alkohol.
Klingt für mich nach Betrug. Da die Verkäufer diese Antwort wahrscheinlich vorgegeben bekamen, scheint das ganze systematisch abzulaufen. Dafür spricht auch das es im Stadion nirgends gekennzeichnet ist.
JonasD
Betrugsverdacht liegt hier offensichtlich auf der Hand. Aber um das zu klären, müßte jemand den Caterer anzeigen, der tatsächlich Bier getrunken hat im Stadion.
Alkoholfreies Bier ist als solches zu kennzeichnen, da gibt es keinen Interpretationsspielraum.
Die gesetzlichen Höchststrafen für Betrug dieser Art liegen bei 50.000 Euro.
Den armen Pauschalkräften, die da am Stand nicht die Wahrheit sagen, kann man das nicht in die Schuhe schieben.
Bolle 65
Das Gesöff hab ich als eindeutig alkoholfrei entlarvt :x
Raus aus dem Stadion mit dem Betrügerpack :P3
KirscheMD
[quote="Bolle 65"]Das Gesöff hab ich als eindeutig alkoholfrei entlarvt :x
Raus aus dem Stadion mit dem Betrügerpack :P3[/quote]
"Mach dich nicht ins Hemd" zwinker ;-)
madcynic
Bei uns hieß es, dass Bier sei "de jure alkoholfrei". *achselzuck*
Oliver
Frag mich gerade welcher Schaden euch entstanden ist ? Ward ihr vielleicht besoffen, obwohl gar nicht möglich ? Also vom Geschmack muss es ja gepasst haben, ich hab Leute gesehen die mit 1l Becher rumgerannt sind.
Fermersleber 1970
[quote="Bolle 65"]Das Gesöff hab ich als eindeutig alkoholfrei entlarvt :x
Raus aus dem Stadion mit dem Betrügerpack :P3[/quote]
Haste 10 Große getrunken und im Kneisel nichts gemerkt? :lol: ;)
iche
Bis zur letzten Saison gab es auch bei den alkoholfreien Getränken falsche Angaben. Fanta und Sprite stand auf der Karte und es gab Aldi Limo und Zitronenbrause.
JonasD
[quote="Oliver"]Frag mich gerade welcher Schaden euch entstanden ist ? Ward ihr vielleicht besoffen, obwohl gar nicht möglich ? Also vom Geschmack muss es ja gepasst haben, ich hab Leute gesehen die mit 1l Becher rumgerannt sind.[/quote]
Der Schaden ist nicht körperlicher Natur sondern eher ein "Vermögensschaden" des getäuschten Biertrinkers.
Nur ca. jeder achte Biertrinker trinkt überhaupt "alkoholfreies" Bier. Wenn der Konsument also nicht erkennen kann, dass ihm alkoholreduziertes Bier eingeschenkt wird, dass er gar nicht trinken möchte, entsteht ihm ein finanzieller Schaden, dem Caterer ein Extragewinn.
Das nennt man juristisch und auch umgangssprachlich Betrug.
Playboy1981
[quote="JonasD"]Betrugsverdacht liegt hier offensichtlich auf der Hand. Aber um das zu klären, müßte jemand den Caterer anzeigen, der tatsächlich Bier getrunken hat im Stadion.
Alkoholfreies Bier ist als solches zu kennzeichnen, da gibt es keinen Interpretationsspielraum.
Die gesetzlichen Höchststrafen für Betrug dieser Art liegen bei 50.000 Euro.
Den armen Pauschalkräften, die da am Stand nicht die Wahrheit sagen, kann man das nicht in die Schuhe schieben.[/quote]
Lieber Jonas,
stimmt leider nicht. Du sprichst vermutlich von der Ordnungswidrigkeit, die sich aus § 7b der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung in Verbindung mit Anlage 4 zur LMKV ergibt.
Fakt ist aber, der Tatbestand der Irreführung durch die falschen Angabe "es sei Alkohol drin", [b]KANN[/b] den Tatverdacht des Betruges erfüllen (strafbar nach § 263 Strafgesetzbuch). Und dieser sieht eine maximale Freiheitsstrafe von 5 Jahren vor.
@Oliver
Wenn man keine Ahnung hat...usw...
Rechtlich gesehen ist dem Käufer ein Vermögensvorteil dahingehen entstanden, dass er eine andere Ware bekommen hat, als Sie ihm versprochen wurde. Dabei ist es unerheblich, ob das Produkt an sich das Gleiche darstellt. Zum verdeutlichen ein Bsp: Du preist ein Wernesgrüner Pils aus. Tatsächlich wird aber Krombacher Pils verkauft. Beide Male hast der Kunde ein Pils bekommen, aber du wurdest dahingehend getäuscht, dass Du in der irrigen Annahme warst ein Wernesgrüner Pils erworben zu haben. Der Vermögensschaden liegt in diesem Fall darin, dass das Kaufgeschäft vllt. nicht zu Stande gekommen wäre, wenn der Käufe gewusst hätte es handele sich um Krombacher Pils.
Sehr juristisch, aber das sind die Fakten...
Oliver
[quote="JonasD"][quote="Oliver"]Frag mich gerade welcher Schaden euch entstanden ist ? Ward ihr vielleicht besoffen, obwohl gar nicht möglich ? Also vom Geschmack muss es ja gepasst haben, ich hab Leute gesehen die mit 1l Becher rumgerannt sind.[/quote]
Der Schaden ist nicht körperlicher Natur sondern eher ein "Vermögensschaden" des getäuschten Biertrinkers.
Nur ca. jeder achte Biertrinker trinkt überhaupt "alkoholfreies" Bier. Wenn der Konsument also nicht erkennen kann, dass ihm alkoholreduziertes Bier eingeschenkt wird, dass er gar nicht trinken möchte, entsteht ihm ein finanzieller Schaden, dem Caterer ein Extragewinn.
Das nennt man juristisch und auch umgangssprachlich Betrug.[/quote]
Vielleicht umgangssprachlich, da dem Betreiber kein Vorsatz nachzuweisen ist,bleibt es wohl bei falscher bzw. nicht ausreichender Deklaration.:o
JonasD
[quote="Playboy1981"]
Lieber Jonas,
stimmt leider nicht. Du sprichst vermutlich von der Ordnungswidrigkeit, die sich aus § 7b der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung in Verbindung mit Anlage 4 zur LMKV ergibt.
Fakt ist aber, der Tatbestand der Irreführung durch die falschen Angabe "es sei Alkohol drin", [b]KANN[/b] den Tatverdacht des Betruges erfüllen (strafbar nach § 263 Strafgesetzbuch). Und dieser sieht eine maximale Freiheitsstrafe von 5 Jahren vor.
Sehr juristisch, aber das sind die Fakten...[/quote]
Richtig, du hast es korrekt auseinander klamüsert. Ich wollte es etwas abkürzen und habe dabei beide Dinge vermischt.
Also kommen potentiell in Frage:
1. Verletzung ger Kennzeichnungspflicht, bis zu 50.000 Euro für Ordnungswidrigkeit
2. Betrug, bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Danke für die Richtigstellung.
Oliver
Na dann mal ran, ich lach mich jetzt schon scheckig.
P.S.wo stand denn das in dem Bier Alkohol drin war ?
Jörn
[quote="Oliver"]Vielleicht umgangssprachlich, da dem Betreiber kein Vorsatz nachzuweisen ist,bleibt es wohl bei falscher bzw. nicht ausreichender Deklaration.:o[/quote]
meinst du dass der Betreiber nicht wusste dass er alkoholfreies Bier verkaufte? oder dass er nicht ahnen konnte, dass wenn alle nachfragen ob Alkohol im Bier sei mit "ja" beantwortet werden, dazu führt dass die kunden dies glauben?
oder glaubst du alle Verkäufer hätten nicht gewusst, dass es alkoholfrei ist und den Käufern quasi hinter dem rücken ihres Chefs wissentlich falsche Auskünfte erteilt?
und ja 90% aller leute die Bier gekauft haben, haben vorher gefragt ob Alkohol drin ist. (ist jetzt nur ein schätzwert. jeden den ich gesprochen habe, und das waren viele, haben nachgefragt also 100%. kann aber sein, dass einige nicht gefragt haben.
JonasD
[quote="Oliver"]
Vielleicht umgangssprachlich, da dem Betreiber kein Vorsatz nachzuweisen ist,bleibt es wohl bei falscher bzw. nicht ausreichender Deklaration.:o[/quote]
Der Nachweis liesse sich in einem Prozess leicht führen, aber wer klagt schon wegen einem oder zwei Bier?
Die Laufereien und der Papierkram, den man da hätte, machen für einen Normalbürger eher keinen Sinn.
Das müsste vermutlich ein biertrinkender Anwalt sein, dem es ein Anliegen wäre, dem Caterer auf die Finger zu hauen.
Oliver
Na dann traut euch doch ihr " Großklappen"den Caterer vors Gericht zu zerren. Achja hatte ich schon erwähnt das ich mich scheckig lache.
JonasD
[quote="Oliver"]Na dann traut euch doch ihr " Großklappen"den Caterer vors Gericht zu zerren. Achja hatte ich schon erwähnt das ich mich scheckig lache.[/quote]
Das hat doch mit "trauen" nichts zu tun, es macht wirtschaftlich für normale Einzelpersonen keinen Sinn, dies zu tun.
Weiss jetzt nicht, warum du dich darüber scheckig lachst, aber jeder hat einen eigenen Humor.
Die öffentliche Diskussion über dieses Thema ist deutlich wirksamer als eine Klage eines Einzelnen um 1-2 Bier.