ice-te Mate reicht, also so dumm musst du mir jetzt wirklich nicht kommen. Du wirst es nicht glauben, jeder deiner aufgeführten Betriebe muss eine Umsatzsteuer Vorauszahlung machen, Monatlich, Quartalsweise oder Jährlich. Und welchen Satz für was weiß der Betrieb und auch das Finanzamt. Das was du da erzählst geht ums Handwerkliche, nicht ums Buchhalterische. Ich bin selbst seit 18 Jahren selbständig, schaffe es aber auch die Buchhaltung des Geschäfts meiner Frau zu machen auch wenn ich handwerklich mit ihrer Arbeit null zu tun habe. Ob du dabei 0%, 7% oder 19% MwSt. berechnest ist dabei echt Nebensache.
Du atterst nur rum weil du mal was gehört hast, Gegenwind bekommst und es nicht hinbekommst mal Luft zu holen und selbst zu schauen ob da was nicht stimmt von dem was du sagst bzw du unbedingt recht behalten willst. Und das ist echt armselig, gerade weil X User gesagt haben dann zeigs uns doch mal und dann machens es die User selber weil du es nicht hinbekommst.
Hier Junge, ist heut zutage ganz einfach:
Ja, aber nicht weil es „Transfereinnahmen“ sind, sondern weil ihre steuerliche Behandlung von der Art des Vereins und der konkreten Einnahme abhängt.
Für Profifußballvereine in Deutschland gilt grundsätzlich:
Transfererlöse (also Einnahmen aus dem Verkauf von Spielern) zählen normalerweise zu den betrieblichen Einnahmen des Vereins bzw. der Kapitalgesellschaft (z. B. AG oder GmbH). Sie unterliegen daher grundsätzlich der Körperschaft- und Gewerbesteuer wie andere Unternehmensgewinne auch.
Allerdings stehen den Transfererlösen meist Buchwerte gegenüber. Hat ein Verein beispielsweise einen Spieler für 20 Mio. € verpflichtet und dessen aktivierter Wert ist aufgrund von Abschreibungen noch 8 Mio. €, führt ein Verkauf für 30 Mio. € nur zu einem steuerlichen Gewinn von 22 Mio. €.
Besonderheiten:
Umsatzsteuer
Spielertransfers zwischen Vereinen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen.
Bei internationalen Transfers greifen teilweise besondere Regeln (Reverse-Charge-Verfahren etc.).
Gemeinnützige Amateurvereine
Bei gemeinnützigen Vereinen kann die Abgrenzung zwischen ideellem Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb relevant werden. Größere Transfererlöse können dann steuerlich anders eingeordnet werden.
Bilanzierung
Spielerrechte werden bei Profivereinen häufig als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert und über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Dadurch unterscheidet sich die steuerliche Gewinnermittlung von gewöhnlichen Einnahmen wie Ticket- oder Sponsoringerlösen.
Kurz gesagt: Transfererlöse genießen in Deutschland grundsätzlich keine besondere Steuerbegünstigung. Sie werden im Wesentlichen wie andere betriebliche Einnahmen behandelt, allerdings mit speziellen Bilanzierungsregeln für Spielerwerte. Dadurch kann die tatsächliche Steuerbelastung im Einzelfall anders aussehen als bei normalen Umsätzen.