kiwi76
wenn es soweit ist, möchte ich auch gern asyl beantragen.
https://de.nachrichten.yahoo.com/pfarrer-kostenlose-prostituierte-f-r-asylbewerber-110924244.html
appel
Kiwi, du wärst dann mal dran, "hinzuhalten" :P3 :mrgreen:
Olli76
[quote="kiwi76"]wenn es soweit ist, möchte ich auch gern asyl beantragen.
https://de.nachrichten.yahoo.com/pfarrer-kostenlose-prostituierte-f-r-asylbewerber-110924244.html[/quote]
Hätte ich es man nicht angeklickt.
SF-Ost
[quote="appel"]Kiwi, du wärst dann mal dran, "hinzuhalten" :P3 :mrgreen:[/quote]
Muss nur noch geklärt werden, wer Samstags [url=http://witze.old.wikia.com/wiki/Schrankdienst]Schrankdienst[/url] hat.
clubfan82
[quote="appel"]Kiwi, du wärst dann mal dran, "hinzuhalten" :P3 :mrgreen:[/quote]
wie man sowas lustich finden kann,erschließt sich mir grade nicht :shock:
was kommt als nächster vorschlag?
gebt jedem ein auto,damit sie nicht unsere karren klauen müssen?...
zieht freiwillig aus euren häusern aus,damit sie warme buden haben?... :roll:
ahvenanmaa09
[quote="fischer"]Die Antifracking-Hysterie erinnert ein wenig an die Polemik gegen das Internet Anfang der 90er.
In Kürze wird man ganz ohne Chemikalien oder nur noch mit wenigen ungefährlichen Zusätzen, Wasser und Sand auskommen. Das Hauptproblem bleibt der Wasserbedarf und die Abwasserreinigung. In D kommt NRW, Niedersachsen, Hessen und der Rheingraben in Frage; S-A eher nicht![/quote]
Hier sind einmal die die möglichen Auswirkungen des Fracking näher beschrieben(auf Englisch)
[quote]Staggering Rise in Fracking Earthquakes Triggers Kansas to Take Action[/quote]
[url=http://ecowatch.com/2015/04/02/kansas-fracking-earthquakes/]LINK[/url]
[quote]Did Fracking Cause Oklahoma to Have 3 Times as Many Earthquakes as California in 2014?[/quote]
[url=http://ecowatch.com/2015/02/12/fracking-cause-oklahoma-earthquakes/]LINK[/url]
ahvenanmaa09
Und noch ein weiteres aktuelles Thema, das den Klub auch mittelbar betreffen könnte
Der Fall des Heinz Müller
[quote]
Profisport: Ungewisse zukünftige Leistungsentwicklung rechtfertigt keine Befristung des Arbeitsverhältnisses
Das ArbG Mainz hat entschieden, dass die Eigenart der Arbeitsleistung eines Profifußballspieler als solche nicht die Befristung seines Arbeitsverhältnisses rechtfertigt.
Der Kläger war bei dem beklagten Bundesligaverein zunächst aufgrund eines auf drei Jahre befristeten Vertrags als Lizenzfußballspieler beschäftigt. Unmittelbar anschließend schlossen die Parteien im Sommer 2012 erneut einen auf zwei Jahre befristeten Vertrag. Der beklagte Verein macht geltend, mit dem zu diesem Zeitpunkt bereits 34-jährigen Spieler habe er aufgrund der Ungewissheit der Leistungserwartung keinen unbefristeten Vertrag geschlossen und verweist auf die Branchenüblichkeit.
Das ArbG Mainz hat der Klage auf Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis stattgegeben.
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler nur nach Maßgabe des § 14 TzBfG zulässig. Eine Befristung ohne Sachgrund wegen der Überschreitung der Höchstbefristungsdauer von zwei Jahren komme nicht mehr in Betracht. Der zuletzt geschlossene Arbeitsvertrag durfte auch nicht wegen eines Sachgrundes befristet werden. Liegen andere Sachgründe – etwa in der Person aufgrund des eigenen Wunsches des Profisportlers – nicht vor, so rechtfertige die Ungewissheit der zukünftigen Leistungsentwicklung auch im Profisport nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
[/quote]
[url=http://www.juris.de/jportal/portal/t/els/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA150300657&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp]LINK[/url]
ahvenanmaa09
Wieder einmal was Neues in Sachen Politker und "Drehtüreffekt"
[quote]
Karrenzzeit für Regierungsmitglieder
Die Beschäftigung eines ehemaligen oder amtierenden Mitglieds der Bundesregierung außerhalb des öffentlichen Dienst soll zukünftig in den ersten 18 Monaten nach seinem Ausscheiden aus der Regierung untersagt werden können.
[b]Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/4630 – PDF, 169 KB) soll analog auch für Parlamentarische Staatssekretäre gelten[/b]. Die Beschäftigung solle durch die Regierung bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 18 Monaten, unterbunden werden können, wenn die neue Beschäftigung in Bereiche fällt, die in den Zuständigkeitsbereich des Regierungsmitglieds während seiner Amtszeit gehörten, oder wenn sie "das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigen kann". Die Entscheidung über ein entsprechendes Verbot solle die Regierung auf Empfehlung eines beratenden Gremiums treffen, dessen Mitglieder Funktionen an der Spitze staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt verfügen. Mit dem Gesetz solle verhindert werden, dass durch den Anschein einer voreingenommenen Amtsführung mit Blick auf spätere Karriereaussichten oder durch die private Verwertung von Amtswissen das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigt wird.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 209 v. 22.04.2015
[/quote]
http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA150400902
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Und ganz aktuell dies hier. "Exakt" bringt dazu heute abend mehr.
[quote]Nirgends mehr Alkoholtote als in Sachsen-Anhalt
achsen-Anhalt ist das Land mit den meisten Alkoholtoten. Das hat das MDR-Nachrichtenmagazin "Exakt" recherchiert. Die Zahl in Sachsen-Anhalt ist damit doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt. Experten sehen die Ursachen in der hohen Arbeitslosigkeit und der DDR-Sozialisierung.
...
Osten besonders stark betroffen
Das Alkoholproblem betrifft nicht nur Sachsen-Anhalt: Der gesamte Osten ist besonders stark betroffen. Woran liegt das? Experten sehen die Ursachen in der höheren Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen, sozialen Problemen. "Unsere Patienten hier sind zu 80 Prozent arbeitslos, 60 Prozent langzeitarbeitslos", sagt Dr. Lukas Forschner, Leiter der Fachklinik für Suchterkrankungen "Alte Ölmühle" in Magdeburg. Das sei anders als in den alten Bundesländern.
Alltag in der DDR
Dass es hier mehr Alkoholkranke als im Westen gibt, hänge zudem mit der DDR-Sozialisierung zusammen: In der DDR gehörte Alkohol häufiger zum Alltag. Er wurde kaum sanktioniert - in den seltensten Fällen verlor man dadurch seinen Arbeitsplatz. Alkoholismus als Krankheit erkannte die DDR erst 1972 an - 20 Jahre später als die Weltgesundheitsorganisation WHO.
[/quote]
http://www.mdr.de/nachrichten/exakt-alkohol-sachsen-anhalt100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html
Oliver
[quote="ahvenanmaa09"]
Und ganz aktuell dies hier. "Exakt" bringt dazu heute abend mehr.
[quote]Nirgends mehr Alkoholtote als in Sachsen-Anhalt [/quote]
http://www.mdr.de/nachrichten/exakt-alkohol-sachsen-anhalt100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html[/quote]
Dafür gibt es sicherlich mehr Drogentote im Westen wobei Alkohol frei verkäuflich ist. Harte Drogen aber nicht.
Achja auch das gibt es im Osten
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=57495
[color=#FF0000]*edit by Toralf: Bitte in Zukunft seitenlange Vollzitate vermeiden, um die Lesbarkeit des Forums zu gewährleisten*[/color]
ahvenanmaa09
Ganz spannend finde ich folgende aktuelle Entscheidung. Deswegen habe jetzt einmal den Großteil des Falls hierher kopiert.
[quote][b]Verurteilung wegen Tragens eines "FCK CPS"("Fuck Cops")-Ansteckers verstößt gegen Meinungsfreiheit
[/b]
...
Nach Auffassung des BVerfG ist das Tragen eines mit der Buchstabenkombination "FCK CPS" beschrifteten Ansteckers im öffentlichen Raum vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Meinungsfreiheit nicht ohne weiteres strafbar. Die Verurteilung wegen Beleidung gemäß § 185 StGB setze voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe beziehe; ansonsten sei der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen die folgenden Erwägungen zugrunde:
Die angegriffenen Entscheidungen des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts verletzten die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
1. Der Aufdruck "FCK CPS" sei nicht von vornherein offensichtlich inhaltlos, sondern bringe eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck. Es handele sich um eine Meinungsäußerung i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Die strafrechtliche Verurteilung der Beschwerdeführerin greife in dieses Grundrecht ein.
2. Die Auslegung und Anwendung der Strafgesetze sei grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte. Vorliegend habe jedoch das Amtsgericht in seiner Entscheidung die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Anwendung und Auslegung des § 185 StGB als Schranke der freien Meinungsäußerung verkannt, indem es eine hinreichende Individualisierung des negativen Werturteils angenommen habe.
a) Eine herabsetzende Äußerung, die weder bestimmte Personen benenne noch erkennbar auf bestimmte Personen bezogen sei, sondern ohne individuelle Aufschlüsselung ein Kollektiv erfasse, könne zwar unter bestimmten Umständen ein Angriff auf die persönliche Ehre der Mitglieder des Kollektivs sein. Je größer das Kollektiv sei, desto schwächer könne auch die persönliche Betroffenheit des einzelnen Mitglieds werden, weil es bei den Vorwürfen an große Kollektive meist nicht um das individuelle Fehlverhalten oder individuelle Merkmale der Mitglieder, sondern um den aus der Sicht des Sprechers bestehenden Unwert des Kollektivs gehe. Jedoch sei es verfassungsrechtlich nicht zulässig, eine auf Angehörige einer Gruppe im Allgemeinen bezogene Äußerung allein deswegen als auf eine hinreichend überschaubare Personengruppe bezogen zu behandeln, weil eine solche Gruppe eine Teilgruppe des nach der allgemeineren Gattung bezeichneten Personenkreises bilde.
b) Diesen Vorgaben werde das Urteil des Amtsgerichts nicht gerecht. Es fehle an hinreichenden Feststellungen zu den Umständen, die die Beurteilung tragen könnten, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe beziehe. Nach den dargelegten Maßstäben reiche es nicht aus, dass die örtlichen Polizeikräfte eine Teilgruppe aller Polizisten und Polizistinnen seien. Vielmehr bedürfe es einer personalisierenden Zuordnung, für die hier nichts ersichtlich sei. Es könne nicht angenommen werden, dass die dem Anstecker zu entnehmende Äußerung allein durch das Aufeinandertreffen der Beschwerdeführerin mit den kontrollierenden Polizeibeamten einen objektiv auf diese konkretisierten Aussagegehalt gewonnen habe. Der bloße Aufenthalt im öffentlichen Raum reiche nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Benennung der Umstände nicht aus, die eine aus dem Wortlaut einer Äußerung nicht erkennbare Konkretisierung bewirkten.[/quote]
http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA150400946
gelöscht
[quote="fischer"]Für die Natur ( nicht für den Bären ) wärs natürlich am besten, wenn der Mensch bei nem Feuerchen in der Bärenhöhle sitzt, sich in nem Bärenfell einwickelt und an ner Bärenkeule knabbert.[/quote]
Nee, für die Natur wäre es am besten, wenn der Bär in seinem Bärenfell in seiner Bärenhöhle sitzt und an'ner Menschenkeule knabbert.
appel
das der Bär dies an einem wärmenden Feuerchen macht , ist dennoch recht unwahrscheinlich. Noch dazu schmeckt gebruzzeltes Menschenfleisch bestimmt leckerer, als roh !
Hauptsache es sind keine Wirbel drin ! :mrgreen:
MD-Reiner
Ich hätte diese Nachricht auch unter "Was zum Lachen" einstellen können, wenn, ja wenn es eigentlich nicht so traurig wär.
Aber gelacht habe ich trotzdem, besondes über den letzten Satz.
Vielleicht braucht ja der Ein oder Andere mal eine Meldung der [u]anderen Art[/u]:
[b]Nach zahlreichen Skandalen: NSA verkauft Tochterunternehmen BND[/b]
http://www.der-postillon.com/2015/05/nsa-verkauft-tochterunternehmen-bnd.html
ahvenanmaa09
Hier einmal etwas zum Schocken: Die monatliche Mordrate in Chicago
http://crime.chicagotribune.com/chicago/homicides
Oliver
Verkehrserziehung einer mal anders: Hier ein Beispiel aus der Schweiz :o
https://www.youtube.com/watch?v=roL2ie23xMQ
Olli76
[quote="Oliver"]Verkehrserziehung einer mal anders: Hier ein Beispiel aus der Schweiz :o
https://www.youtube.com/watch?v=roL2ie23xMQ[/quote]
Finster :shock:
Ist das ein Fake ?
appel
Nö !
Aber es gab doppelte Gage für den Probanten :shock:
knall_peng
Uuunnnd weg... :mrgreen:
BART
du musst dir doch nur die Leute anschauen wie sie durch die Stadt laufen, da fragst dich doch jetzt warum hab ich das noch nicht live gesehen.
Schnatterinchen
[quote="BART"][b]du musst dir doch nur die Leute anschauen wie sie durch die Stadt laufen[/b], da fragst dich doch jetzt warum hab ich das noch nicht live gesehen.[/quote]
Nicht nur laufen, auch fahren. :evil: