Arpi
[quote="FCMcrewBS"][quote="Manuel585"]
So traurig und erzürnend das alles ist, man muss das leider trotzdem auch aus der rechtlichen Sicht beleuchten.
BWG[/quote]
Richtig, und genau deshalb stellt man auch ein nicht vollständig ausermitteltes Verfahren nicht einfach ein. Das sagen i. Ü. auch viele Leute "vom Fach" (damit sind nicht ausschließlich Rechtsanwälte gemeint).
Der Fall bestätigt aber wieder eins, den [u]schlechten[/u]Ruf der Strafverfolgungsbehörden Sachsen-Anhalts im Rest der Republik.[/quote]
Deinen letzten Satz kann man sicherlich unterstreichen nach all den Ermittlungspannen die es in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahrzehnten gab.
Nur mal ein paar Frage an Dich Rechtsexperten : Wie ist die Formulierung "Einstellung" des Verfahrens zu bewerten ? Hier kam letztens im Radio ein Interview mit einem polizeilichen Ermittler, der angab, dass man in Fällen bei denen man ermittlungstechnisch momentan nicht weiter kommt, von einem "Cold Case" spricht, eine Ermittlung, die nicht eingestellt ist, sondern lediglich ruht, aber jederzeit wieder aufgenommen werden muss, wenn neue Erkenntnisse vorliegen (heutige DNA-Auswertmöglichkeiten, die es bei Verbrechen vor Jahrzehnten beispielsweise nicht gab). Wie verhält es sich dann mit der strafrechtlichen Verjährung des Falles ? 10 Jahre bei Todschlag ?
Arpi
[quote="Rumburak"] …..Hier ist jemand gestorben. Hier hätte ich von den handelnden Personen, die direkt daran beteiligt waren, Aufklärung erwartet.
Mit dem Gewissen, Schuld oder Mitschuld am Tod eines Mensche zu haben, kann man doch nicht einfach so in Ruhe weiterleben und im Stadion so tun,
als wäre nichts passiert![/quote]
Es ehrt Dich durchaus das Du an das Gewissen der Beteiligten glaubst, aber ich seh das leider anders. Guck Dir doch die ganzen Kriegsverbrechen, Bürgerkriegsverbrechen, ethnische Säuberungen, Vertreibungen mit Todesfolgen überall auf der Welt an. Und wieviele der Verantwortlichen da ungeschoren davon kommen bis an ihr Lebensende ohne sich jemals vor einem Kadi verantworten müssen und einfach ihr Leben so weiter leben als wäre nichts gewesen. Von daher erwarte nicht das da Aufklärung aus diesen Kreisen kommt.
FCMcrewBS
@Arpi,
"Rechtsexperten" sind ganz andere, ich jedenfalls nicht.
Antworten kann ich Dir hier aber trotzdem.
§ 78 Abs. 3 Nr. 1 StGB (i. V. m. § 212 StGB "lebenslange Freiheitsstrafe als Höchstmaß) spricht von 30 Jahren als Verjährungsfrist, danach kann man nicht mehr wegen dieser Straftat verfolgt werden.
Bleibt die Frage, nach welchem Delikt hier überhaupt ermittelt wurde.
Im Bericht gestern wurde die StA Magdeburg zitiert, dass das Verfahren wegen u. a. Landfriedensbruch eingestellt wurde. Gehen wir hier mal von der "schweren" Form aus (§ 125a StGB), verjährt die Sache nach 10 Jahren.
bluesky
Wie war die Reportage denn insgesamt gestaltet? Bin wegen zeitig aufstehen müssen ins Bett und habe nur den Anfang der Sendung abgewartet und hatte gleich die Schn...voll. Hannes zwischen Brustvergrößerungsberichten :-(
Hoffentlich hat man sich dem Thema würdevoller genähert.
Tom978
@Manuel585
Es ging darum, das trotz empfehlung der Ärtze auf Grund von Hannes Verletzungen den Tatablauf nach zuspielen, dieses nicht gemacht wurde.
Auch von der Bahn kam die Info, die Tür lässt sich nicht bei Fahrt öffnen, allein aus diesen zwei Umständen hätte es erfolgen müssen, wenn man es gewollt hätte.
Dazu kommt, das es eine Zeugin gibt, es wurde immer gesagt es gibt keine Zeugen und trotzdem will man ihre Aussage [b]nicht[/b] hören will.
Es wurde anscheind gehofft das die Familie es auf sich beruhen lässt und dann alles in Sande verläuft
Das alles zusammen ist schon sehr komisch um nicht zusagen es stink gegen den Himmel!!!!!!!!!!!!!!!!!
Manuel585
Gleich mal vorneweg, ich bin sicher kein Volljurist aber kenne mich im Straf- bzw. Strafverfahrensrecht schon ganz gut aus, um vlt. das ein oder andere beizutragen, um es evtl. etwas verständlicher zu machen.
Es gibt im Strafverfahrensrecht mehrere rechtliche Grundlagen um ein Strafverfahren einzustellen. Unter anderem der § 170 Absatz 2 StPO. Dieser kommt z. B. zur Anwendung, wenn kein zweifelsfreier Täter ermittelt werden konnte oder diesem die Tat beweiskräftig nachgewiesen werden kann. Das ist hier, wie ich weiter oben schonmal geschrieben habe der Fall.
Jetzt gibt es jedoch die Möglichkeit im Falle einer Einstellung des Verfahrens gem § 170 (2) StPO, dieses ohne besondere Gründe wieder aufzunehmen.
Einstellung bedeutet in dem Fall nämlich nicht abgeschlossen.
Wenn sich also neue Hinweise oder gar Beweise ergeben, wird das Verfahren, wie es jetzt offensichtlich auch passiert, wieder aufgenommen.
Man kann sich jetzt ohne Frage drüber streiten, wie ordentlich und gewissenhaft seitens der Staatsanwaltschaft hier ermittelt wird bzw. wurde aber das ist auch nicht das was ich hier versuche zu rechtfertigen sondern mir geht es hier gerade nur um das rein rechtliche. Und bei allem Frust und Unverständnis der sich beim Fall Hannes auch ergibt, muss man das dann auch einfach mal unbefangen aus der rechtlichen Sicht beleuchten.
BWG
Manuel585
[quote="Tom978"]@Manuel585
Es ging darum, das trotz empfehlung der Ärtze auf Grund von Hannes Verletzungen den Tatablauf nach zuspielen, dieses nicht gemacht wurde.
Auch von der Bahn kam die Info, die Tür lässt sich nicht bei Fahrt öffnen, allein aus diesen zwei Umständen hätte es erfolgen müssen, wenn man es gewollt hätte.
Dazu kommt, das es eine Zeugin gibt, es wurde immer gesagt es gibt keine Zeugen und trotzdem will man ihre Aussage [b]nicht[/b] hören will.
Es wurde anscheind gehofft das die Familie es auf sich beruhen lässt und dann alles in Sande verläuft
Das alles zusammen ist schon sehr komisch um nicht zusagen es stink gegen den Himmel!!!!!!!!!!!!!!!!![/quote]
Ich verstehe komplett was du meinst und finde es auch komisch, dass man das alles nicht beachtet hat.
Trotzdem wäre das Ergebnis, die Einstellung des Verfahrens, wohl das gleiche gewesen. Es kann einfach kein Täter ermittelt werden. Und kollektiv alle anzuklagen geht leider nicht.
Das ist meiner Meinung nach das eigentliche Problem bei der ganzen Sache.
Es redet von denen einfach keiner und Zeugen, die zweifelsfrei sagen können Hannes wurde von Person A gestoßen, gibt es nicht. Auch die Zeugin aus SternTV kann das nicht.
FCMcrewBS
[quote="Manuel585"]
...Auch die Zeugin aus SternTV kann das nicht.[/quote]
Aber die Zeugin hat seinerzeit angegeben, dass sie die Personen, die auf ihn eingeschlagen haben wiedererkennen würde und somit könnte man den ein oder anderen zumindest wegen u. a. Körperverletzungsdelikte sowie des schweren Landfriedensbruch drankriegen und vor allem beim letzteren Straftatbestand ist mit doch recht empfindlichen Freiheitsstrafen zu rechnen, was erfahrungsgemäß einen dann im Hinblick auf ein evtl. milderes Urteil irgendwann zum "auspacken" treibt, denn den "Rabatt" bekommt nur der Erste der's Maul aufmacht.
Aber all dies interessiert wohl Fr. OStA'in Klein nicht, wenn man den RA Günther richtig versteht.
FCMcrewBS
[quote="bluesky"]Wie war die Reportage denn insgesamt gestaltet? Bin wegen zeitig aufstehen müssen ins Bett und habe nur den Anfang der Sendung abgewartet und hatte gleich die Schn...voll. Hannes zwischen Brustvergrößerungsberichten :-(
Hoffentlich hat man sich dem Thema würdevoller genähert.[/quote]
[url=https://www.tvnow.de/shows/stern-tv-2385/2020-02/episode-7-sendung-vom-19-02-2020-2984794]https://www.tvnow.de/shows/stern-tv-2385/2020-02/episode-7-sendung-vom-19-02-2020-2984794[/url]
Manuel585
[quote="FCMcrewBS"][quote="Manuel585"]
...Auch die Zeugin aus SternTV kann das nicht.[/quote]
Aber die Zeugin hat seinerzeit angegeben, dass sie die Personen, die auf ihn eingeschlagen haben wiedererkennen würde und somit könnte man den ein oder anderen zumindest wegen u. a. Körperverletzungsdelikte sowie des schweren Landfriedensbruch drankriegen und vor allem beim letzteren Straftatbestand ist mit doch recht empfindlichen Freiheitsstrafen zu rechnen, was erfahrungsgemäß einen dann im Hinblick auf ein evtl. milderes Urteil irgendwann zum "auspacken" treibt, denn den "Rabatt" bekommt nur der Erste der's Maul aufmacht.
Aber all dies interessiert wohl Fr. OStA'in Klein nicht, wenn man den RA Günther richtig versteht. [/quote]
Das kann man sicher versuchen. Wie gesagt, dass Verfahren wurde jetzt ja wohl auch wieder aufgenommen. Ich würde es mir wünschen, wenn sich durch die Zeugin neue Erkenntnisse ergeben.
Allerdings bin ich da etwas skeptisch, aus einer 80 köpfigen Gruppe 2 oder 3 Täter per Lichtbildvorlage wieder zu erkennen. Aber es soll ja Menschen mit nem hervorragendem fotografischen Gedächtnis geben.
Aber dein Absatz mit der empfindlichen Strafandrohung beim Landfriedensbruch war gut. Androhung und tatsächliche im Endeffekt rechtskräftig verhängte Strafe unterscheiden sich in Deutschland zu 99 % um Welten.
gelöscht
[quote="Manuel585"]Leider haben dann zusätzlich auch noch weder die Freunde von Hannes, noch die Zeugin gesehen, ob er gestoßen wurde oder [b]freiwillig sprang[/b].
Dementsprechend kann auch die Staatsanwaltschaft niemandem eine konkrete Tathandlung nachweisen.
Selbst wenn jetzt auch noch nachträglich, aus irgendwelchen Gründen festgestellt wird, dass er gestoßen wurde, muss dann auch erstmal der tatsächlich handelnde Täter zweifelsfrei identifiziert werden, zumal die Saalemenschen alle weiter schweigen.[/quote]
Also freiwillig ist er ganz bestimmt nicht gesprungen, soviel kann ich Dir versichern, auch ohne dabei gewesen zu sein! WENN er selber gesprungen ist, dann sicher nur deshalb, weil er Todesangst hatte und den Sprung als weniger gefährlich angesehen hat denn sich mit dem Mob zu prügeln.
Und es gibt auch immer noch den Tatbestand des "gemeinschaftlichen Mordes" bzw. Totschlags. Ich habe mal gehört, wenn man eine Straftat begeht, in deren Folge ein Mensch ums Leben kommt, kann man wegen Mordes angeklagt werden, auch wenn man bspw, nur den Fluchtwagen gestohlen hatte und bei der Tat selber gar nicht dabei war. Ob das tatsächlich so ist, kann ich allerdings nicht bestätigen. ich vermute mal, das ist eher so eine Art "Motivationshilfe", um eben so einen Teilhaber, der im Grunde nur ein Kavaliersdelikt begangen hat, zu einer Aussage zu bewegen, frei nach dem Motto "Ehe mich wegen gemeinschaftlichem Mord anklagen lasse, packe ich lieber aus und komme mit etwas Glück mit einer Bewährungsstrafe wegen der besagten Bagatelle davon". Wobei die Motivation als Fan, seine "Kameraden" zu verpfeifen natürlich weitaus geringer ist als bspw. in der Drogenszene. Wer da auspackt, muß ja damit rechnen, sich nie wieder in Stadionnähe blicken lassen zu dürfen :evil:
Aber offenbar hat ja auch die Justiz bei dem ganzen Prozedere kläglich versagt, wenn ich jetzt so manche Aussagen höre. Aber das wäre ja auch nicht das erste mal. Aber bei einem bin ich mir recht sicher: wäre das Opfer ein sog. "Flüchtling" gewesen, der von Rechtradikalen aus dem Zog komplimentiert worden ist, dann wäre das Verbrechen innerhalb einer Woche aufgeklärt worden!
[center]×[/center]
Manuel585
[quote="Wirbel"][quote="Manuel585"]Leider haben dann zusätzlich auch noch weder die Freunde von Hannes, noch die Zeugin gesehen, ob er gestoßen wurde oder [b]freiwillig sprang[/b].
Dementsprechend kann auch die Staatsanwaltschaft niemandem eine konkrete Tathandlung nachweisen.
Selbst wenn jetzt auch noch nachträglich, aus irgendwelchen Gründen festgestellt wird, dass er gestoßen wurde, muss dann auch erstmal der tatsächlich handelnde Täter zweifelsfrei identifiziert werden, zumal die Saalemenschen alle weiter schweigen.[/quote]
Also freiwillig ist er ganz bestimmt nicht gesprungen, soviel kann ich Dir versichern, auch ohne dabei gewesen zu sein! WENN er selber gesprungen ist, dann sicher nur deshalb, weil er Todesangst hatte und den Sprung als weniger gefährlich angesehen hat denn sich mit dem Mob zu prügeln.
Und es gibt auch immer noch den Tatbestand des "gemeinschaftlichen Mordes" bzw. Totschlags. Ich habe mal gehört, wenn man eine Straftat begeht, in deren Folge ein Mensch ums Leben kommt, kann man wegen Mordes angeklagt werden, auch wenn man bspw, nur den Fluchtwagen gestohlen hatte und bei der Tat selber gar nicht dabei war. Ob das tatsächlich so ist, kann ich allerdings nicht bestätigen. ich vermute mal, das ist eher so eine Art "Motivationshilfe", um eben so einen Teilhaber, der im Grunde nur ein Kavaliersdelikt begangen hat, zu einer Aussage zu bewegen, frei nach dem Motto "Ehe mich wegen gemeinschaftlichem Mord anklagen lasse, packe ich lieber aus und komme mit etwas Glück mit einer Bewährungsstrafe wegen der besagten Bagatelle davon". Wobei die Motivation als Fan, seine "Kameraden" zu verpfeifen natürlich weitaus geringer ist als bspw. in der Drogenszene. Wer da auspackt, muß ja damit rechnen, sich nie wieder in Stadionnähe blicken lassen zu dürfen :evil:
Aber offenbar hat ja auch die Justiz bei dem ganzen Prozedere kläglich versagt, wenn ich jetzt so manche Aussagen höre. Aber das wäre ja auch nicht das erste mal. Aber bei einem bin ich mir recht sicher: wäre das Opfer ein sog. "Flüchtling" gewesen, der von Rechtradikalen aus dem Zog komplimentiert worden ist, dann wäre das Verbrechen innerhalb einer Woche aufgeklärt worden!
[center]×[/center][/quote]
Mein Gott, leg das Wort freiwillig doch jetzt nicht auf die Goldwaage. Wir wissen beide wie das gemeint ist.
Zu der anderen Geschichte mit dem gemeinschaftlichen Mord bzw. Totschlag. Bei gemeinschaftlich muss aber auch erstmal nachgewiesen werden, dass 2, 3, 4 oder noch mehr Personen zusammen die Tat tatsächlich ausgeübt haben. Es muss also definitiv feststehen, dass er von denen gestoßen wurde.
Die andere Geschichte die du ansprichst ist die Beihilfe oder Mittäterschaft. Da gibt es dann wiederum die mittelbare oder die unmittelbare Täterschaft usw. Es gibt da so viele verschiedene rechtliche Würdigungen, die ich aber im einzelnen auch nicht immer ganz verstehe. Dafür gibt es dann halt die Volljuristen.
Das nächste Problem, wenn man tatsächlich doch noch Täter ermitteln kann, wird es sein, rechtlich zu würdigen, ob es sich dann um Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge oder fahrlässige Tötung handelt. Auch da gibt es dann wieder viele kleine Tatbestandsmerkmale die nachgewiesen werden müssen.
Das geht schon damit los, dass bei Mord bzw Totschlag die Tötungsabsicht nachgewiesen werden muss.
Du siehst also, alles nicht ganz so einfach, wie das Leute immer sehen, die mit dem Strafrecht bzw. Strafverfahrensrecht sonst nichts zu tun haben.
Ich bin der Meinung, man muss in solchen Fällen seitens der Verfolgungsbehörden der Öffentlichkeit geeignet und verständlich auch mal kommunizieren und erklären, warum wie gehandelt wird.
Das fehlt leider komplett.
gelöscht
[quote="Manuel585"]Mein Gott, leg das Wort freiwillig doch jetzt nicht auf die Goldwaage. Wir wissen beide wie das gemeint ist. [/quote]
Ich weiß nicht, wie Du das meinst. Und wie/ob andere das auch korrekt interpretieren, weiß ich auch nicht. Darum wollte ich das nur mal festgestellt haben 8-)
[quote="Manuel585"]Zu der anderen Geschichte mit dem gemeinschaftlichen Mord bzw. Totschlag. Bei gemeinschaftlich muss aber auch erstmal nachgewiesen werden, dass 2, 3, 4 oder noch mehr Personen zusammen die Tat tatsächlich ausgeübt haben. Es muss also definitiv feststehen, dass er von denen gestoßen wurde. [/quote]
Dazu reicht es, nachweisen zu können, daß mehrere Personen auf das Opfer einschlugen und traten. Dafür gibt es offenbar eine Zeugin. Nun ist zwar die Beweiskraft von Zeugen auch immer so eine Sache, aber für eine Anklage sollte es reichen, WENN man das wollte!
Ich habe jedoch eher so den Verdacht, daß da schon seinerzeit, direkt nach dem Unglück, bei der Beweismittelsicherung geschlampt wurde und später nur noch schwer nachzuweisen war, wer überhaupt im Zug anwesend war (Zeugen, Täter) usw., womit sich die Beweisführung im Nachhinein erheblich erschwerte.
Wenn ICH Staatsanwalt wäre, hätte ich zumindest eine Klage wegen (gemeinschaftlicher) schwerer Körperverletzung mit Todesfolge angestrebt und nach einer Verurteilung eine Inhaftierung in einer Magdeburger Vollzugsanstalt angestrebt. Es ist sehr wahrscheinlich, daß sich dort Leute gefunden hätte, die der Gerechtigkeit auf die Sprünge geholfen hätten, wenn die Justiz dazu nicht in er Lage gewesen wäre.
Ich glaube, allein die Androhung von ein paar Jahren Haft in der Magdeburger JVA hätte vll. den einen oder anderen Mittäter zum Auspacken bewegt.
[center]×[/center]
Manuel585
[quote="Wirbel"][quote="Manuel585"]Mein Gott, leg das Wort freiwillig doch jetzt nicht auf die Goldwaage. Wir wissen beide wie das gemeint ist. [/quote]
Ich weiß nicht, wie Du das meinst. Und wie/ob andere das auch korrekt interpretieren, weiß ich auch nicht. Darum wollte ich das nur mal festgestellt haben 8-)
[quote="Manuel585"]Zu der anderen Geschichte mit dem gemeinschaftlichen Mord bzw. Totschlag. Bei gemeinschaftlich muss aber auch erstmal nachgewiesen werden, dass 2, 3, 4 oder noch mehr Personen zusammen die Tat tatsächlich ausgeübt haben. Es muss also definitiv feststehen, dass er von denen gestoßen wurde. [/quote]
Dazu reicht es, nachweisen zu können, daß mehrere Personen auf das Opfer einschlugen und traten. Dafür gibt es offenbar eine Zeugin. Nun ist zwar die Beweiskraft von Zeugen auch immer so eine Sache, aber für eine Anklage sollte es reichen, WENN man das wollte!
Ich habe jedoch eher so den Verdacht, daß da schon seinerzeit, direkt nach dem Unglück, bei der Beweismittelsicherung geschlampt wurde und später nur noch schwer nachzuweisen war, wer überhaupt im Zug anwesend war (Zeugen, Täter) usw., womit sich die Beweisführung im Nachhinein erheblich erschwerte.
Wenn ICH Staatsanwalt wäre, hätte ich zumindest eine Klage wegen (gemeinschaftlicher) schwerer Körperverletzung mit Todesfolge angestrebt und nach einer Verurteilung eine Inhaftierung in einer Magdeburger Vollzugsanstalt angestrebt. Es ist sehr wahrscheinlich, daß sich dort Leute gefunden hätte, die der Gerechtigkeit auf die Sprünge geholfen hätten, wenn die Justiz dazu nicht in er Lage gewesen wäre.
Ich glaube, allein die Androhung von ein paar Jahren Haft in der Magdeburger JVA hätte vll. den einen oder anderen Mittäter zum Auspacken bewegt.
[center]×[/center][/quote]
Ach Wirbel,
zum einen gibt es die schwere Körperverletzung mit Todesfolge nicht (es heißt entweder "schwere Körperverletzung" oder "Körperverletzung mit Todesfolge", die schwere Körperverletzung ist ein eigener Straftatbestand), zum anderen reicht es da nicht, dass die Täter gemeinsam auf ihn einschlugen und - traten. Die Todesfolge trat ja auf Grund der Sturzverletzung ein und wurde nicht unmittelbar durch die Verletzungen der Tritte und Schläge hervorgerufen. Somit bleibt es dabei, dass für eine Anklage jemand gesehen haben muss, wie Hannes aus dem Zug gestoßen wurde.
Die Idioten, die auf Hannes eingeschlagen und eingetreten haben kann man nach momentanen Aussagen "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung (weil gemeinschaftlich begangen) anklagen. Und dafür geht LEIDER heutzutage niemand mehr in den Knast.
Andy-FCM
Meine Gedanken nach dem RTL-Beitrag gehen in diese Richtung; Wenn die Frau, mit der telefoniert wurde, der Meinung ist, sie würde die oder den Täter wiedererkennen, wenn im Zug ca. 15-18 Leute vom HXX waren, dann sollte es doch möglich sein, dass sie bei Heimspielen des HXX über eine Kamera im Stadion den (falls vorhanden) Block U des HXX, oder wie der da auch immer heist, beobachtet und mal schaut, ob sie einen wiedererkennt. Je länger die Zeit vergeht, um so schwerer wird das. Sollte dann also einer erkannt werden und ihm nachgewiesen werden könnnen, dass er dabei war, was bestimmt auch schwer ist, dann hat man einen Anfang. Ich bin kein Jurist, vermute aber, dass man diesen einen erstmal wegen Behinderung von Ermitlungen und/oder Strafvereitelung unter Druck setzen kann.
Durch die wiederwillige und schlampige Arbeit der Juristen unseres Landes kann es schon bald zu Verjährungen kommen. Deshalb müssen [b]wir alle[/b] ganz schnell Druck machen, so dolle es nur geht.
Verjährung
Die Dauer der Verjährungsfrist richtet sich nach der Strafandrohung der begangenen Tat und ist in § 78 Strafgesetzbuch geregelt.
In § 78 StGB sind u.a. folgende Verjährungsfristen geregelt:
[list]
[*]Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sind, verjähren in 5 Jahren
[*]Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als 5 Jahren bedroht sind, verjähren in 10 Jahren,
[*]Taten, die im Höchstmaß mit 10 Jahre bedroht sind, verjähren in 20 Jahren,
[*]Taten, die im Höchstmaß mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, verjähren in 30 Jahren,
[*]alle übrigen Taten verjähren in drei Jahren.[/list]
Die Strafvereitelung ist im Höchstmaß mit bis zu 5 Jahren bedroht. Demnach beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre.
https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/strafvereitelung
Jörn
Die zugfahrer sind ja ermittelt worden. Braucht man den umweg über kamera nicht gehen
MD-Reiner
[url=https://www.fcmfanshop.de/forum/memberlist.php?mode=viewprofile&u=101640]Manuel585 schrieb:[/url]
Mein Gott, leg das Wort freiwillig doch jetzt nicht auf die Goldwaage. Wir wissen beide wie das gemeint ist.
Zu der anderen Geschichte mit dem gemeinschaftlichen Mord bzw. Totschlag. Bei gemeinschaftlich muss aber auch erstmal nachgewiesen werden, dass 2, 3, 4 oder noch mehr Personen zusammen die Tat tatsächlich ausgeübt haben. Es muss also definitiv feststehen, dass er von denen gestoßen wurde.
Die andere Geschichte die du ansprichst ist die Beihilfe oder Mittäterschaft. Da gibt es dann wiederum die mittelbare oder die unmittelbare Täterschaft usw. Es gibt da so viele verschiedene rechtliche Würdigungen, die ich aber im einzelnen auch nicht immer ganz verstehe. Dafür gibt es dann halt die Volljuristen.
Das nächste Problem, wenn man tatsächlich doch noch Täter ermitteln kann, wird es sein, rechtlich zu würdigen, ob es sich dann um Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge oder fahrlässige Tötung handelt. Auch da gibt es dann wieder viele kleine Tatbestandsmerkmale die nachgewiesen werden müssen.
Das geht schon damit los, dass bei Mord bzw Totschlag die Tötungsabsicht nachgewiesen werden muss.
[b]Du siehst also, alles nicht ganz so einfach[/b], wie das Leute immer sehen, die mit dem Strafrecht bzw. Strafverfahrensrecht sonst nichts zu tun haben.
Ich bin der Meinung, man muss in solchen Fällen seitens der Verfolgungsbehörden der Öffentlichkeit geeignet und verständlich auch mal kommunizieren und erklären, warum wie gehandelt wird.
Das fehlt leider komplett.
______________________________________________________________________________________________________________________
Genau das ist so gewollt. Es gibt unzählige Fälle, da wird nach Gutdünken, politischer Nützlichkeit oder anderen niederen Beweggründen entschieden. Sollte der Täter dann noch ein Spitzel der Polizei oder des Geheimdienstes sein, so wird er erst recht geschützt. Das geht schon immer so. Ich erinnere hier "gerne" an den Massenmörder Haarmann, an eingeschleuste Spitzel in die Umwelt- und Antikriegsszene in den Siebzigern/ Achzigern und ihre Straftaten. Und das setzt sich fort bis zum heutigen Tag, z.B. in den gewaltbereiten Szenen im Fußball. Ein Spitzel im Zug ist nicht abwägig, aber natürlich nur eine Vermutung von mir. Denn so oberflächliche Ermittlungen sind kein Zufall.
Es ist nicht so kompliziert, wie ihr das hier schreibt und darstellt. Es soll nur der Anschein erweckt werden, alles wird berücksichtigt, alles wird gerecht entschieden. Dafür wird es kompliziert gemacht, um jederzeit so entscheiden zu können, wie es am besten passt. Wirbel hat das schon richtig geschrieben. Massenmörder sind nicht gleich Massenmörder.
Manuel585
Oh man, das geht mir dann doch schon eindeutig zu weit in Richtung irgendwelcher Verschwörungstheorien. Da bin ich definitiv raus.
Ich betone nochmal, ich hoffe sehr, dass es vlt. doch noch Gerechtigkeit gibt und der ein oder andere Zugfahrer den Mund aufmacht.
BWG
mildred pierce
[quote="Manuel585"]
Oh man, das geht mir dann doch schon eindeutig zu weit in Richtung irgendwelcher Verschwörungstheorien. Da bin ich definitiv raus.
Ich betone nochmal, ich hoffe sehr, dass es vlt. doch noch Gerechtigkeit gibt und der ein oder andere Zugfahrer den Mund aufmacht.
BWG[/quote]
tja, und das ist dann eben auch das problem. ohne das alles nachprüfen zu können/ wollen, bin ich der meinung, dass du hier genug sachen vernünftig erklärt hast.
kann halt nicht jeder was mit anfangen, weil man eben offenbar ne unterschiedliche auffassung von recht und gerechtigkeit hat.
es ist nun mal ein fakt, dass sich niemand selbst belasten muss. in diesem fall sicherlich ein nachteil...aber es ist nun mal so.
wie der anwalt gestern erwähnte, kommt offenbar wieder etwas schwung in die sache... allein durch öffentliche präsenz bei stern tv. und das ist auch gut so. ob es jemals aufgeklärt wird, was da genau passiert ist, belibt abzuwarten. dran glauben, kann ich irgendwie nicht.
wenn es so ist, dass eine oder mehrere personen aktiv daran mitgewirkt haben, hannes aus dem zug zu befördern, hoffe ich, dass sie bis an ihr lebensende nicht mehr ruhig schlafen können und das auch mit keinem hackenschrauber aufarbeiten können, denn dann müssten se ja singen.
Magdeburg56
[quote="Manuel585"]Wie gesagt, dass Verfahren wurde jetzt ja wohl auch wieder aufgenommen. [/quote]
[url=https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/sport/ermittlungsverfahren-fall-fcm-fan-hannes-weiterhin-eingestellt-100.html][i][u][color=#0066cc]Verstorbener FCM-Fan: Ermittlungsverfahren im Fall Hannes weiterhin eingestellt[/color][/u][/i][/url]
[url=http://fcmapp.de/news_test.php?id=20991][i][u][color=#0066cc]Zeugin sagt im Fall Hannes aus[/color][/u][/i][/url]