appel
Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1954 (BVerwGE 1, 184 ff.) wurde die ,,Freie Deutsche Jugend in Westdeutschland" wegen der Verfassungswidrigkeit ihrer Zielsetzung verboten. Die Entscheidung erging - vor Inkrafttreten des Vereinsgesetzes - auf Antrag der Bundesregierung gemäß Artikel 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG), § 129 a Strafgesetzbuch (StGB) damaliger Fassung.
Die Aussagen in der Urteilsbegründung belegen nach hier vertretener Ansicht, daß das Verbot nur die FDJ in Westdeutschland als selbständige Teilvereinigung betrifft. Die FDJ in der ehemaligen DDR ist von den Urteil nicht erfaßt, die Verfassungswidrigkeit ihrer Zielsetzung war nicht Streitgegenstand, auch wenn sich das Verbot der FDJ in Westdeutschland auf eine Beurteilung von Programm und Zielsetzung der FDJ insgesamt bezog.
Die FDJ der ehemaligen DDR ist auch keine Nachfolge- oder Ersatzorganisation der FDJ in Westdeutschland (§§ 8. 20 Vereinsgesetz). Eine Nachfolgeorganisation muß neben der Fortsetzung der verfassungsfeindlichen Zielsetzung Personen- und Organisationsidentität mit der verbotenen Vereinigung aufzeigen. Dies ist in Bezug auf die von Ihnen vertretene Vereinigung nicht der Fall.
Die FDJ (Ost) ist auch keine Ersatzorganisation. der verbotenen Vereinigung. Die verfassungswidrigen Bestrebungen der FDJ in Westdeutschland waren auf eine Veränderung der politischen Verhältnisse in der alten Bundesrepublik gerichtet Die FDJ in Westdeutschland war ein Instrument der Westarbeit der FDJ, das nach dem Verbot so nicht weitergeführt wurde.
Die von Ihnen geleitete fdj ist daher von dem Verbot aus dem Jahre 1954 nicht betroffen.
Ich möchte jedoch klarstellend darauf hinweisen, daß die ,,FDJ in Westdeutschland" weiterhin rechtskräftig verboten ist. Nach den oben zitierten gesetzlichen Regelungen ist es damit auch verboten, Ersatz- oder Nachfolgeorganisationen dieser Vereinigung zu bilden. Der Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot ist nach § 85 StGB unter Strafe gestellt. ebenso die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB). Daher ist das Tragen von Kennzeichen der verbotenen ,,FDJ in Westdeutschland" strafbar.
Das Tragen eines FDJ Hemdes/Bluse ist also im "Ostteil" der Republik nicht strafbar
Braugold-Fan
Ihr habt Sorgen... :roll:
Oliver
[quote="appel"]Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1954 (BVerwGE 1, 184 ff.) wurde die ,,Freie Deutsche Jugend in Westdeutschland" wegen der Verfassungswidrigkeit ihrer Zielsetzung verboten. Die Entscheidung erging - vor Inkrafttreten des Vereinsgesetzes - auf Antrag der Bundesregierung gemäß Artikel 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG), § 129 a Strafgesetzbuch (StGB) damaliger Fassung.
Die Aussagen in der Urteilsbegründung belegen nach hier vertretener Ansicht, daß das Verbot nur die FDJ in Westdeutschland als selbständige Teilvereinigung betrifft. Die FDJ in der ehemaligen DDR ist von den Urteil nicht erfaßt, die Verfassungswidrigkeit ihrer Zielsetzung war nicht Streitgegenstand, auch wenn sich das Verbot der FDJ in Westdeutschland auf eine Beurteilung von Programm und Zielsetzung der FDJ insgesamt bezog.
Die FDJ der ehemaligen DDR ist auch keine Nachfolge- oder Ersatzorganisation der FDJ in Westdeutschland (§§ 8. 20 Vereinsgesetz). Eine Nachfolgeorganisation muß neben der Fortsetzung der verfassungsfeindlichen Zielsetzung Personen- und Organisationsidentität mit der verbotenen Vereinigung aufzeigen. Dies ist in Bezug auf die von Ihnen vertretene Vereinigung nicht der Fall.
Die FDJ (Ost) ist auch keine Ersatzorganisation. der verbotenen Vereinigung. Die verfassungswidrigen Bestrebungen der FDJ in Westdeutschland waren auf eine Veränderung der politischen Verhältnisse in der alten Bundesrepublik gerichtet Die FDJ in Westdeutschland war ein Instrument der Westarbeit der FDJ, das nach dem Verbot so nicht weitergeführt wurde.
Die von Ihnen geleitete fdj ist daher von dem Verbot aus dem Jahre 1954 nicht betroffen.
Ich möchte jedoch klarstellend darauf hinweisen, daß die ,,FDJ in Westdeutschland" weiterhin rechtskräftig verboten ist. Nach den oben zitierten gesetzlichen Regelungen ist es damit auch verboten, Ersatz- oder Nachfolgeorganisationen dieser Vereinigung zu bilden. Der Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot ist nach § 85 StGB unter Strafe gestellt. ebenso die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB). Daher ist das Tragen von Kennzeichen der verbotenen ,,FDJ in Westdeutschland" strafbar.
Das Tragen eines FDJ Hemdes/Bluse ist also im "Ostteil" der Republik nicht strafbar[/quote]
noch mal Glück gehabt. Wäre aber auch zu komisch, da man sogar im MDR das FDJ Hemd mit Träger gezeigt hatte. Danke Appel alter FDJ Sekretär ! ;)
Jörn
[quote="appel"]Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1954 (BVerwGE 1, 184 ff.) wurde die ,,Freie Deutsche Jugend in Westdeutschland" wegen der Verfassungswidrigkeit ihrer Zielsetzung verboten. Die Entscheidung erging - vor Inkrafttreten des Vereinsgesetzes - auf Antrag der Bundesregierung gemäß Artikel 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG), § 129 a Strafgesetzbuch (StGB) damaliger Fassung.
Die Aussagen in der Urteilsbegründung belegen nach hier vertretener Ansicht, daß das Verbot nur die FDJ in Westdeutschland als selbständige Teilvereinigung betrifft. Die FDJ in der ehemaligen DDR ist von den Urteil nicht erfaßt, die Verfassungswidrigkeit ihrer Zielsetzung war nicht Streitgegenstand, auch wenn sich das Verbot der FDJ in Westdeutschland auf eine Beurteilung von Programm und Zielsetzung der FDJ insgesamt bezog.
Die FDJ der ehemaligen DDR ist auch keine Nachfolge- oder Ersatzorganisation der FDJ in Westdeutschland (§§ 8. 20 Vereinsgesetz). Eine Nachfolgeorganisation muß neben der Fortsetzung der verfassungsfeindlichen Zielsetzung Personen- und Organisationsidentität mit der verbotenen Vereinigung aufzeigen. Dies ist in Bezug auf die von Ihnen vertretene Vereinigung nicht der Fall.
Die FDJ (Ost) ist auch keine Ersatzorganisation. der verbotenen Vereinigung. Die verfassungswidrigen Bestrebungen der FDJ in Westdeutschland waren auf eine Veränderung der politischen Verhältnisse in der alten Bundesrepublik gerichtet Die FDJ in Westdeutschland war ein Instrument der Westarbeit der FDJ, das nach dem Verbot so nicht weitergeführt wurde.
Die von Ihnen geleitete fdj ist daher von dem Verbot aus dem Jahre 1954 nicht betroffen.
Ich möchte jedoch klarstellend darauf hinweisen, daß die ,,FDJ in Westdeutschland" weiterhin rechtskräftig verboten ist. Nach den oben zitierten gesetzlichen Regelungen ist es damit auch verboten, Ersatz- oder Nachfolgeorganisationen dieser Vereinigung zu bilden. Der Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot ist nach § 85 StGB unter Strafe gestellt. ebenso die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB). Daher ist das Tragen von Kennzeichen der verbotenen ,,FDJ in Westdeutschland" strafbar.
Das Tragen eines FDJ Hemdes/Bluse ist also im "Ostteil" der Republik nicht strafbar[/quote]
ich habe auch nie behauptet, dass die FDJ verboten ist. die FDJ westdeutschland sowie seine symbole sind verboten. da sie quasi das gleiche symbol hatten wie die ostdeutsche FDJ darf man das symbol offiziell nicht tragen
ich zitiere mal das innenministerium sachsen:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2501&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1
1998 wies der Generalstaatsanwalt des Freistaats Sachsen das sächsische Landeskriminalamt an, dass in jedem Fall der öffentlichen Verwendung des FDJ-Symbols polizeiliche Ermittlungen durchzuführen sind, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren sei. Die Kennzeichen der 1951 verbotenen FDJ in Westdeutschland und der DDR-FDJ seien zum Verwechseln ähnlich, und das Verbot der FDJ in Westdeutschland gelte weiter.[14] 2010 wurde in Leipzig gegen sechs Teilnehmer eines Ostermarsches, die FDJ-Hemden trugen, ein Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Alle Ermittlungsverfahren wurden angesichts der als gering anzusehenden Schuld und einem nicht gegebenen öffentlichen Interesse an der Verfolgung eingestellt.[15]
Schächtel
[quote="ClownDolli"]
So scheinen wohl viele hier und an anderer Stelle denken, so gemütlich wie man es sich im Amateurfußball gemacht hat. Bloß kein Risiko eingehen, wa? Mensch, wie [size=150][color=#0000FF]gelobe[/color][/size] ich mir Vereine, die noch richtigen Mumm haben. Hier scheint schon alles weichgespült zu sein.[/quote]
Warst du mal Thälmann-Pionier??? :roll: :mrgreen:
Oliver
[quote="Schächtel"][quote="ClownDolli"]
So scheinen wohl viele hier und an anderer Stelle denken, so gemütlich wie man es sich im Amateurfußball gemacht hat. Bloß kein Risiko eingehen, wa? Mensch, wie [size=150][color=#0000FF]gelobe[/color][/size] ich mir Vereine, die noch richtigen Mumm haben. Hier scheint schon alles weichgespült zu sein.[/quote]
Warst du mal Thälmann-Pionier??? :roll: :mrgreen:[/quote]
ja das [size=150]gelobe [/size]ich .... gehörte aber zum Meineid bei der Jugendweihe wo jeder nur nach Hause wollte um die Kohle nachzuzählen und dann die Gläser hochzuhalten anschließend wurde gek.... bis man wieder nüchtern war. Achja die schöne alte Zeit und das alles ohne Stasi ;)
Schächtel
So isses!
Und so wars.
;!
Baffay0
[quote="Schächtel"]So isses!
Und so wars.
;![/quote]
Vielleicht bei Euch :lol: >>> ich gelobe<<< das sagt mir etwas, aber alles andere ist mir völlig unbekannt..............
Oliver
[quote="Baffay0"][quote="Schächtel"]So isses!
Und so wars.
;![/quote]
Vielleicht bei Euch :lol: >>> ich gelobe<<< das sagt mir etwas, aber alles andere ist mir völlig unbekannt..............[/quote]
wie kein Geld oder Geschenke zur Jugendweihe bekommen ? Auch nicht mit den Kumpels das 1.(offizielle) Bier getrunken, oder hattest Du damals schon nur Malzkaffee getrunken ? ;)
Orabidoo
Das war also die Regionalliga Nordost..7-1 im ersten Testspiel.
FCM forever
[quote="Orabidoo"]Das war zum gähnen.[/quote]
Orabidoo
[quote="Oliver"]@damian
[quote]Wie mans macht, man machts verkehrt. 8-)[/quote]
nee es ist jenau richtig so !
man darf euch nicht spüren und trotzdem sollt ihr präsent sein wenn es brenzlich wird.
So nervig wie dieser Unioner ist so hat sich an die Regeln gehalten und wem es nicht passt der kann ja auf[b] weiter [/b]gehen.[/quote]
Dazu passt vielleicht eine PN die ich vorgestern von einem User und FCM-Fan hier erhalten habe:
"In vielen Punkten hast du leider Recht, aber das wird man dir gleich mehr oder weniger emotional mitteilen bzw. widerlegen wollen.
Würde mich nicht wundern, wenn dein Beitrag mit der Begründung, dass er nicht zum Threadthema passt, auf der "Müllhalde" verschwindet."
Oliver
[quote="Orabidoo"][quote="Oliver"]@damian
[quote]Wie mans macht, man machts verkehrt. 8-)[/quote]
nee es ist jenau richtig so !
man darf euch nicht spüren und trotzdem sollt ihr präsent sein wenn es brenzlich wird.
So nervig wie dieser Unioner ist so hat sich an die Regeln gehalten und wem es nicht passt der kann ja auf[b] weiter [/b]gehen.[/quote]
Dazu passt vielleicht eine PN die ich vorgestern von einem User und FCM-Fan hier erhalten habe:
"In vielen Punkten hast du leider Recht, aber das wird man dir gleich mehr oder weniger emotional mitteilen bzw. widerlegen wollen.
Würde mich nicht wundern, wenn dein Beitrag mit der Begründung, dass er nicht zum Threadthema passt, auf der "Müllhalde" verschwindet."[/quote]
ick finde det immer janz knorke wenn man hier PM veröffentlicht ! Das P -steht nämlich für persönlich ! Damit werden die PMs ad absurdum geführt ! :twisted:
gelöscht
[quote="Oliver"]
ick finde det immer janz knorke wenn man hier PM veröffentlicht ! Das P -steht nämlich für persönlich ! Damit werden die PMs ad absurdum geführt ! :twisted:[/quote]
Aber er hat doch gar keine PM veröffentlicht.Geht ja gar nicht, weil die Dinger ja PN heißen, somit kann auch nix ad absurdum geführt werden.
Oliver
[quote="ClownDolli"][quote="Oliver"]
ick finde det immer janz knorke wenn man hier PM veröffentlicht ! Das P -steht nämlich für persönlich ! Damit werden die PMs ad absurdum geführt ! :twisted:[/quote]
Aber er hat doch gar keine PM veröffentlicht.Geht ja gar nicht, weil die Dinger ja PN heißen, somit kann auch nix ad absurdum geführt werden.[/quote]
doch hat er und nun widersprich mir nicht ! :P3
Kille
...
gelöscht
[quote="Orabidoo"]Du bist lustig lieber Michel! :mrgreen:[/quote]
Nicht nur er, die Palette ist hier breit gefächert.
PanikErich AK- 47
:mrgreen: du schleimst deinen zweitnick janz schön an
gelöscht
[quote="PanikErich AK- 47"] :mrgreen: du schleimst deinen zweitnick janz schön an[/quote]
Findeste? Einer von der genannten Palette bist übrigens du. Ick weiß, stört dich nicht im geringsten, stimmts? ;)
Jörn
[quote="PanikErich AK- 47"]:mrgreen: du schleimst deinen [b]zweitnick [/b]janz schön an[/quote]
und ich dachte schon ich wäre der einzige dem dies aufgefallen wäre.