Baffay0
[quote="Olli76"]Interessant.
http://www.t-online.de/sport/fussball/id_77005016/osnabrueck-ultra-vor-gericht-pyro-rauch-nicht-gesundheitsschaedlich.html[/quote]
Siehe da ! Aber das wird sicher gleich wiederlegt !
Mick Jagger
[quote="Baffay0"][quote="Olli76"]Interessant.
http://www.t-online.de/sport/fussball/id_77005016/osnabrueck-ultra-vor-gericht-pyro-rauch-nicht-gesundheitsschaedlich.html[/quote]
Siehe da ! Aber das wird sicher gleich wiederlegt ![/quote]
Der Bericht ist vom Februar 2016. Ich könnte mir vorstellen das irgendwer (sicherlich der VfL) in Berufung gegangen ist. Gibt es dazu einen Bericht bzw. Urteil?
Und wenn das Gericht auch sagt das der Rauch nicht Gesundheitsschädlich ist, in den meisten (allen) Stadionordnungen steht drin das Pyro verboten ist. Und solange das drin steht, hat der DFB ziemlich lange Arme um am Hebel zu ziehen.
FCMcrewBS
Das war ein Strafprozess, wie soll da der VfL OS (?) bitte rechtsmittelberechtigt geschweige denn überhaupt Verfahrensbeteiligter gewesen sein?
Mick Jagger
[quote="FCMcrewBS"]Das war ein Strafprozess, wie soll da der VfL OS (?) bitte rechtsmittelberechtigt geschweige denn überhaupt Verfahrensbeteiligter gewesen sein?[/quote]
Was weiß ich was die für Prozesse führen! :D
Ich dachte der VfL wollte sich eine Strafe vom DFB über den Gerichtsweg zurückholen.
FCMcrewBS
Aber in dem Artikel stand doch, dass er erstinztanzlich zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, ergo Strafprozess. :P
Braugold-Fan
Wir haben hier ja nicht ausschließlich Juristen sitzen. ;)
Mick Jagger
[quote="FCMcrewBS"]Aber in dem Artikel stand doch, dass er erstinztanzlich zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, ergo Strafprozess. :P[/quote]
Wie soll ich das als nicht-krimineller wissen?
Aber Danke für das Teilen deiner, wie auch immer, erworbenen Erfahrungen! :D
Seehausen_blauweiss
[quote="FCMcrewBS"]Das war ein Strafprozess, wie soll da der VfL OS (?) bitte rechtsmittelberechtigt geschweige denn überhaupt Verfahrensbeteiligter gewesen sein?[/quote]
Auch in Strafprozessen kann es verfahrensbeteiligte Nebenkläger geben, sofern man einen entsprechenden Antrag stellt und zugelassen wird. ;)
Nur so zur Info.
Fermersleber 1970
https://vimeo.com/182451370
Mick Jagger
[b]Vereine dürfen Böllerwerfer wohl zur Kasse bitten[/b]
Karlsruhe (dpa) - Fußballvereine haben gute Chancen, hohe Geldstrafen wegen Fehlverhaltens ihrer Fans künftig prinzipiell an die Täter weiterreichen zu können.
In einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) ließen die Richter durchblicken, dass sie dazu tendieren, dafür mit einem Grundsatzurteil die Grundlage zu schaffen. Die Entscheidung wurde für den frühen Nachmittag angekündigt.
Geklagt hat der 1. FC Köln. Der Verein musste 50 000 Euro Strafe zahlen und weitere 30 000 Euro in Gewalt-Prävention stecken, nachdem ein Anhänger im Februar 2014 bei einem Zweitliga-Heimspiel einen Knallkörper gezündet hatte. Der Böller detonierte auf dem Unterrang und verletzte sieben Zuschauer. Der Verein will von dem Werfer 30 000 Euro Schadenersatz. In Karlsruhe geht es um die Frage, ob der Mann dafür haftbar gemacht werden kann. (Az. VII ZR 14/16)
[url=http://www.volksstimme.de/sportpolitik/news/vereine-duerfen-boellerwerfer-wohl-zur-kasse-bitten/1474534537000]Quelle: Volksstimme[/url]
Da stellt sich mir hier die Frage, ob man als betroffener "Fan" dann nicht gute Karten hätte bei einem Einspruch gegen so ein Urteil? Denn das die Strafverteilung durch den DFB nicht ganz durchsichtig ist, ist ja bekannt. Muss der DFB also erst einmal einen Strafenkatalog erarbeiten, in dem festgeschriebene Strafen für Vergehen aufgeführt sind? Und muss der DFB dann jedes einzelne Vergehen gesondert auswerten? Sonst könnte es ja sein das ein Böllerwerfer z.B. auch für Pyro bezahlen muss an der er gar nicht beteiligt war.
Da hier scheinbar genug Juristen unterwegs sind, können die das sicherlich mal auseinanderklasümieren. :mrgreen:
Seehausen_blauweiss
Nach dem Urteil des BGH zum Thema SV Wilhelmshaven würde ich sogar gute Chance für die Vereine an sich sehen,
gegen verhängte Strafen für Fanvergehen vor einem ordentlichen Gericht vorzugehen.
Ich zitiere mal aus der Urteilsbegründung des BGH:
[quote]Eine vereinsrechtliche Disziplinarstrafe darf verhängt werden, wenn sie in der Satzung des Vereins vorgesehen ist. Dabei muss die Regelung eindeutig sein, damit die Mitglieder des Vereins die ihnen eventuell drohenden Rechtsnachteile erkennen und entscheiden können, ob sie diese hinnehmen oder ihr Verhalten entsprechend einrichten wollen.[/quote]
Heißt für mich umgemünzt auf Strafen für Fanvergehen:
Solange keine klar definierter Strafenkatalog existiert, ist der obige Anspruch nicht erfüllt, ergo die Strafe hinfällig.
Sollte aber niemanden davon abhalten, sich trotzdem an geltende Regeln zu halten.
fischer
Nun doch : [url=http://www.rundschau-online.de/sport/1-fc-koeln/klage-des-1--fc-koeln-krawallmacher-muessen-fuer-verbandsstrafe-haften-24785608]http://www.rundschau-online.de/sport/1-fc-koeln/klage-des-1--fc-koeln-krawallmacher-muessen-fuer-verbandsstrafe-haften-24785608[/url]
mbartable
Bundesgerichtshof bejaht Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines Knallkörpers im Fußballstadion
Dazu hier die Mitteilung der BGH-Pressestelle Nr. 165/2016: [url=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=76014&anz=165&pos=0&Blank=1]Klick[/url]
Über die Höhe eines möglichen Schadensersatzanspruchs ist noch nichts gesagt, dies hat nun wieder die Vorinstanz zu prüfen.
FCM Oldie 58
[quote="mbartable"]Bundesgerichtshof bejaht Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines Knallkörpers im Fußballstadion
Dazu hier die Mitteilung der BGH-Pressestelle Nr. 165/2016: [url=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=76014&anz=165&pos=0&Blank=1]Klick[/url]
[b]Über die Höhe eines möglichen Schadensersatzanspruchs ist noch nichts gesagt, [/b]dies hat nun wieder die Vorinstanz zu prüfen.[/quote]
Da wird auch nicht viel zu holen sein, dem " Täter " fehlt es an Intellekt und hat dann auch nichts auf dem Konto
Mick Jagger
[quote="FCM Oldie 58"]Da wird auch nicht viel zu holen sein, dem " Täter " fehlt es an Intellekt und hat dann auch nichts auf dem Konto[/quote]
Vom Intellekt auf die Höhe des Bankkontos zu schließen ist aber auch abenteuerlich. (Die dümmsten Chemiker haben die größten Reagenzgläser, oder so ähnlich) :mrgreen:
Aber muss der DFB als Strafeneintreiber dann nicht seine Strafgerichtsbarkeit ändern und alles einzeln bewerten? Sonst kann ein Verein ja nicht bei einer Mehrfachbestrafung nur ein Vergehen auf einen z.B. Böllerwerfer umlegen.
Arpi
[quote="Mick Jagger"][quote="FCM Oldie 58"]Da wird auch nicht viel zu holen sein, dem " Täter " fehlt es an Intellekt und hat dann auch nichts auf dem Konto[/quote]
Vom Intellekt auf die Höhe des Bankkontos zu schließen ist aber auch abenteuerlich. (Die dümmsten Chemiker haben die größten Reagenzgläser, oder so ähnlich) :mrgreen:
Aber muss der DFB als Strafeneintreiber dann nicht seine Strafgerichtsbarkeit ändern und alles einzeln bewerten? Sonst kann ein Verein ja nicht bei einer Mehrfachbestrafung nur ein Vergehen auf einen z.B. Böllerwerfer umlegen.
Müsste er nicht. Der DfB bestraft ja den Verein, der einzelne Böllerwerfer interessiert ihn nicht. Sprich ihm ist es egal ob der Verein den Böllerwerfer in Regress nehmen will oder nicht.
Andererseits ist es ja nicht gesagt, dass es diese einzelne Bewertung der Vorgänge bereits gibt, außerhalb des Gerichtssaals jedoch nur die Gesamtbestrafung aller Vergehen publiziert wird.
[/quote]
Rookie
Ja, denke auch, dass der nächste Schritt muss sein, dass der DFB ne Ansage bekommt, dass das alles transparent sein/werden muss..
Ist das nicht so, dass wenn ich Strafen nicht "bezahlen" kann, ich in den Bau wandere? Tagessätze und sowas spielen da evtl. ne Rolle?
Braugold-Fan
[quote="Rookie"]Ist das nicht so, dass wenn ich Strafen nicht "bezahlen" kann, ich in den Bau wandere? Tagessätze und sowas spielen da evtl. ne Rolle?[/quote]
Im Strafrecht ist das üblich, ja. Das hier ist aber Sportrecht, bzw. im Falle der Schadenersatzforderung vom Verein gegenüber dem vermeintlichen Verursacher Zivilrecht. Da dürfte das nicht ganz so einfach werden.
Rookie
Ah ok, danke..
Seehausen_blauweiss
Im Zivilrecht geht der Weg dann über die Zwangsvollstreckung, ggf weiter über die Privatinsolvenz.