mbartable
Nun ja, bei deliktischer Haftung könnte es dann auch im Insolvenzfall Probleme mit der Restschuldbefreiung geben. Aber vielleicht ist es ja das Bestreben solcher Kunden, den Rest des Lebens unterhalb der Pfändungsfreigrenzen zu verbringen.
Baerchen
Gibt keine Probleme mit der Restschuldbefreiung als solcher. Die deliktischen Forderungen, also Schadensersatzforderungen als Folge von Straftaten (etwas verkürzt) sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Die bleiben einem 30 Jahre...
gelöscht
[quote="Braugold-Fan"][quote="Rookie"]Ist das nicht so, dass wenn ich Strafen nicht "bezahlen" kann, ich in den Bau wandere? Tagessätze und sowas spielen da evtl. ne Rolle?[/quote]
Im Strafrecht ist das üblich, ja. Das hier ist aber Sportrecht, bzw. im Falle der Schadenersatzforderung vom Verein gegenüber dem vermeintlichen Verursacher Zivilrecht. Da dürfte das nicht ganz so einfach werden.[/quote]
Üblich vielleicht. Rechtens ist es trotzdem nicht:
[quote][color=#000000][font=Arial, Helvetica, sans-serif][url=http://www.zds-dzfmr.de/data/uploads/Universales_Menschenrechtsgesetz.pdf?PHPSESSID=38b0531cdf172cf915d8cb80f671d53f]Universales Menschenrechtsgesetz (UMRG Charta)[/url] Artikel 5[/font][/color]
[color=#000000][font=Arial, Helvetica, sans-serif](4) Niemand darf wegen privater Schulden in Haft genommen werden. Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.[/font][/color][/quote]
Jörn
[quote="Baerchen"]Gibt keine Probleme mit der Restschuldbefreiung als solcher. Die deliktischen Forderungen, also Schadensersatzforderungen als Folge von Straftaten (etwas verkürzt) sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Die bleiben einem 30 Jahre...[/quote]
wobei im vorliegenden fall ist das zwar tatsächlich eine Straftat. aber meistens sind das nur ordnungswidrigenkeiten z.b. das normale abbrennen von pyotechnik. manchmal muss ein verein auch strafe zahlen, wenn noch nicht mal die vorliegt. werfen von Papierrollen z.b.
Seehausen_blauweiss
Auch das Abbrennen von Pyro ist unter Umständen keine Straftat. Das Verwenden von geprüften Seenotrettungsfackeln zum Beispiel ist für jedermann ab 18 Jahren in Deutschland erlaubt. Eine konkrete zweckgebundene Nutzung schreibt das Gesetz nicht vor.
In so einem Fall bleibt nur noch der Verstoß gegen die Stadionordnung, was aber kein Straftatbestand ist sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen 2 Vertragsparteien ( Stadionbesucher und Stadioneigentümer).
Uli Block 10
[quote="Seehausen_blauweiss"]Auch das Abbrennen von Pyro ist unter Umständen keine Straftat. Das Verwenden von geprüften Seenotrettungsfackeln zum Beispiel ist für jedermann ab 18 Jahren in Deutschland erlaubt. ...[/quote]
sicher? außerhalb des sylvesterzeitraumes gilt dies mwn im allgemeinen als ordnungswidrigkeit, so sich denn überhaupt jemand darum schert.
p.s. statt 'geprüften' muss es wohl 'mit einer Zertifizierung des Bundesamtes für Materialforschung' heißen ;-)
gelöscht
[quote="Uli Block 10"][quote="Seehausen_blauweiss"]Auch das Abbrennen von Pyro ist unter Umständen keine Straftat. Das Verwenden von geprüften Seenotrettungsfackeln zum Beispiel ist für jedermann ab 18 Jahren in Deutschland erlaubt. ...[/quote]
sicher? außerhalb des sylvesterzeitraumes gilt dies mwn im allgemeinen als ordnungswidrigkeit, so sich denn überhaupt jemand darum schert.
p.s. statt 'geprüften' muss es wohl 'mit einer Zertifizierung des Bundesamtes für Materialforschung' heißen ;-)[/quote]
Das gilt vll. für Pyrotechnik, Seenotrettungsfackeln [i]sollten[/i] im Notfall eigentlich jeden Tag eingesetzt werden dürfen ;)
knall_peng
Wäre blöd wenn man außerhalb des Silvesterzeitraums in Seenot kommt. :D
Mick Jagger
Aber wenn man im Stadion [b]Sehnot [/b]bekommt, darf man die auch einsetzen?! :shock:
blaupause
Tante W. Pedia sagt: "Ein prominentes Beispiel für Bühnenpyrotechnik ist der Eurovision Song Contest, in dem die pyrotechnischen Effekte oft zu sehen sind. Saalfeuerwerke werden heute mit großer Vorliebe auf Rockkonzerten o. ä. Veranstaltungen zur Untermalung der Bühnenshow eingesetzt. Auch in Theatern finden sie schon lange Anwendung. Hochzeiten und andere Feste werden gern mit Bengalischen Lichterbildern ausgeschmückt, Feuershows oder Perchtenläufe sind auf Bühnenfeuerwerk angewiesen, und auch in den Spezialeffekten sind diese Erzeugnisse unverzichtbar."
Ach, und nebenbei, mit der Seenot ist es wie mit dem Herzinfarkt. Lieber einmal zu oft Alarm machen, als einmal zu wenig. ;)
Magdeburg56
... ehe hier noch mehr Müll kommt, warten wir mal auf die nächste Strafe durch den DFB incl. der Begründung
fischer
Wird höchste Zeit, dass hier mal ein block(U)übergreifender Pyroschein abgelegt wird. Geht gut zusammen mit nem Bötchenschein.
[url=http://www.dsv.org/app/uploads/2015/02/Fachkunde_Fragen-_und_Antwortenkatalog_Anlage_2.pdf]http://www.dsv.org/app/uploads/2015/02/Fachkunde_Fragen-_und_Antwortenkatalog_Anlage_2.pdf[/url]
...nur wegen des sachkundigen Umgangs. :mrgreen:
Oliver
[quote="Wirbel"][quote="Uli Block 10"][quote="Seehausen_blauweiss"]Auch das Abbrennen von Pyro ist unter Umständen keine Straftat. Das Verwenden von geprüften Seenotrettungsfackeln zum Beispiel ist für jedermann ab 18 Jahren in Deutschland erlaubt. ...[/quote]
sicher? außerhalb des sylvesterzeitraumes gilt dies mwn im allgemeinen als ordnungswidrigkeit, so sich denn überhaupt jemand darum schert.
p.s. statt 'geprüften' muss es wohl 'mit einer Zertifizierung des Bundesamtes für Materialforschung' heißen ;-)[/quote]
Das gilt vll. für Pyrotechnik, Seenotrettungsfackeln [i]sollten[/i] im Notfall eigentlich jeden Tag eingesetzt werden dürfen ;)[/quote]
Aber nur auf See ansonsten kann es sogar als Mißbrauch angesehen werden
Oliver
[quote="blaupause"]Tante W. Pedia sagt: "Ein prominentes Beispiel für Bühnenpyrotechnik ist der Eurovision Song Contest, in dem die pyrotechnischen Effekte oft zu sehen sind. Saalfeuerwerke werden heute mit großer Vorliebe auf Rockkonzerten o. ä. Veranstaltungen zur Untermalung der Bühnenshow eingesetzt. Auch in Theatern finden sie schon lange Anwendung. Hochzeiten und andere Feste werden gern mit Bengalischen Lichterbildern ausgeschmückt, Feuershows oder Perchtenläufe sind auf Bühnenfeuerwerk angewiesen, und auch in den Spezialeffekten sind diese Erzeugnisse unverzichtbar."
Ach, und nebenbei, mit der Seenot ist es wie mit dem Herzinfarkt. Lieber einmal zu oft Alarm machen, als einmal zu wenig. ;)[/quote]
Ich glaube wenn es abgesichert wäre, das Pyro nur von Profis außerhalb der Zuschauerränge gezündet wird dann hätte wahrscheinlich auch der DFB nix dagegen. Aber in den Stadien will ja jeder Lolli zündeln.
Seehausen_blauweiss
So weit ich mich entsinnen kann, wurden die Gespräche zwischen DFB und Fanvertretern zum Thema kontrollierter Pyroeinsatz seiner Zeit von Seiten des DFB abrupt und ohne Angabe von Gründen beendet. Ich würde doch arg bezweifeln, dass der DFB überhaupt ein Interesse an irgend einer Art von Pyro hat. Man stelle sich nur die zig tausende Euro vor, die dann jährlich in der Bilanz fehlen.
Bestes Beispiel die sächsischen Schachter letztes Jahr. Trotz Genehmigung durch die Stadtverwaltung und die Feuerwehr wurde die Pyroshow zum letzten Spiel im "alten" Stadion vom DFB massiv bestraft.
In meinen Augen erhebt sich der DFB damit über geltendes deutsches Recht und staatliche Hoheitsrechte, was ich sehr bedenklich finde.
Oliver
Ich glaube mich erinnern zu können, das es bei der Definition "kontrolliert" zu große Differenzen auf beiden Seiten gab.
Normen73
Der dfb hat 2015 ca 230.000.000,00 € Umsatz gemacht.
Arpi
[quote="Seehausen_blauweiss"]So weit ich mich entsinnen kann, wurden die Gespräche zwischen DFB und Fanvertretern zum Thema kontrollierter Pyroeinsatz seiner Zeit von Seiten des DFB abrupt und ohne Angabe von Gründen beendet. Ich würde doch arg bezweifeln, dass der DFB überhaupt ein Interesse an irgend einer Art von Pyro hat. Man stelle sich nur die zig tausende Euro vor, die dann jährlich in der Bilanz fehlen.
Bestes Beispiel die sächsischen Schachter letztes Jahr. Trotz Genehmigung durch die Stadtverwaltung und die Feuerwehr wurde die Pyroshow zum letzten Spiel im "alten" Stadion vom DFB massiv bestraft.
In meinen Augen erhebt sich der DFB damit über geltendes deutsches Recht und staatliche Hoheitsrechte, was ich sehr bedenklich finde.[/quote]
Sämtliche Strafen werder über Stiftungen dem Nachwuchsbereich zur Verfügung gestellt. Sollte man zumindestens mal im Hinterkopf behalten wenn wieder kolportiert wird der DfB möchte sich an den Strafzahlungen bereichern
gelöscht
Du weißt schon, was Stiftungen sind??? ;)
Häuptling
[quote="Wirbel"]Du weißt schon, was Stiftungen sind??? ;)[/quote]
Erhelle mich/uns bitte.