Eurospartino
Ob es helfen würde, für beide Spiele Demos gegen Kollektivstrafen am Bahnhof Herrenkrug und am Hauptbahnhof anzumelden?
DFB, Du bist ein sch... Verein!!! (bzw. sind die senilen und korrupten Opis, die Dir vorstehen, langfristig für Deinen Untergang und den des deutschen Fußballs verantwortlich).
Ich bin mal gespannt, wie man dieses Problem jetzt lösen möchte. Wie gegen Werder II wird es nicht funktionieren. Ohne Ersatz wird der Club die Nord nicht sperren können - siehe Cottbus. Diese zwei Spiele könnten diesen Sanktionswahnsinn des DFB vielleicht ändern.
frankie61
Mal eine Frage,ob berechtigt oder nicht : will uns der DFB vielleicht aus der 3.Liga rausschmeißen ? Denn diese Strafe ist sehr hart.Das die Sanktionen nach jetzigen Stand ausgerechnet die Spiele gegen Rostock und H***e betreffen würde,sieht mir doch sehr nach Berechnung aus.Die wissen doch ganz genau,was dann da los sein wird,nach dem traurigen Ereignis.Die nächste Strafe wäre dann wohl Geisterspiel und eventuell Punktabzug.Von den finanziellen Verlusten will ich erst gar nicht anfangen.
Krähenkopp
Vielleicht würde es helfen, wenn unsere Leute an forderster Front nach den traurigen Ereignissen um Hannes und den erneuten Schei... Strafen vom DFB die Wirkung Ihrer Ansagen überdenken. Sprich "Viel Spaß beim Sachsen jagen" bzw. "Vermummt Euch". Und über sinnlose Pyro wie gegen Wiesbaden brauchen wir garnicht reden. Langsam gehen mir die Strafen wegen dem Scheiß auf den Wecker. Insbesonders dann, wenn sie wahrscheinlich die Spiele des Jahres betreffen.
VG
Krähenkopp
joerk
Zur Zeit muss man echt die Schrippen früh weglassen. Soviel kann man gar nicht kotzen.
V.a. wenn man liest, dass unsere "Freunde" aus HSH jetzt auch noch in F/M auf Club machen und den Harten markieren wollen.
Trotzalledem: scheiß DFB!
Seehausen_blauweiss
[quote="frankie61"]Das die Sanktionen nach jetzigen Stand ausgerechnet die Spiele gegen Rostock und H***e betreffen würde,sieht mir doch sehr nach Berechnung aus. [/quote]
Genau den selben Gedanken hatte ich auch schon. Eine Blocksperre wäre auch locker zum nächsten Heimspiel umsetzbar, das Finanzielle könnte könnte man auch danach noch mit den Betroffenen klären. Warum also Spiel 2 und 3?
Ungeachtet dessen, dass Vergehen bestraft werden müssen, finde ich das aktuelle Urteil mal wieder sehr überzogen und willkürlich.
Ich kann mich zB nicht erinnern, daß aus der Nord irgendwelche beleidigende Parolen kamen, denn bei uns in B24 hört man eigentlich ganz gut, was in der Nord gesungen wird. Zigeuner kann in meinen Augen keine Beleidigung sein. Und ob "Wessischweine" eine Beleidigung ist, mag ich auch bezweifeln, auch wenn es nicht schön ist.
Wenn sich unsere Vereinsführung traut, sehe ich in dem aktuellen Urteil eine Steilvorlage, um die Strafvergabepraxis des DFB mal vor einem ordentlichen, staatlichen Gericht überprüfen zu lassen.
BWG
bluesky
[quote="Seehausen_blauweiss"]
Ich kann mich zB nicht erinnern, daß aus der Nord irgendwelche beleidigende Parolen kamen, denn bei uns in B24 hört man eigentlich ganz gut, was in der Nord gesungen wird. [/quote]
Sehe bzw. höre ich genauso. Außer dem bekannten "XXX-Schweine" wird sich nahezu komplett auf den Support der eigenen Elf konzentriert (und so soll es ja auch sein).
Baffay0
[quote="MagdeburgMitte"]Klar, Scheiß-Urteil.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk[/quote]
Habe dein Text mal auf das sinnvolle gekürzt ;)
Das Urteil ist von Anfang bis Ende ein Witz. Wenn man sich mal die Urteile verschiedener 3. Ligisten der letzten Jahre ansieht, dann erkennt man das es völlig überzogen ist.
Gegen diese Urteil kann es nur eine Möglichkeit geben und die sollte nicht heißen - man sollte dagegen vorgehen, sonder die sollte heißen - man muß dagegen vorgehen !
Wenn man so ein Urteil annimmt, dann muß man auf alles gefasst sein und kann demnächst wieder auf anderen Plätzen spielen.
Block12
Leider war zu befürchten, dass die Strafe so ausfallen wird. Was mir bei dem Strafmaß allerdings überhaupt nicht einleuchtet ist die Strafe die die Eintracht für ihre Vergehen bekommen hat. Nach meiner Kenntnis sind es da auch 2 Teilausschlüsse. Wenn man in Betracht zieht, dass die Vorkommnisse aufgrund der Aktionen der Eintrachtfans zustande gekommen sind, finde ich dieses Strafmaß schon sehr überzogen und Willkürlich. Man kann sich dem Verdacht nicht erwehren, dass von Seiten des DFB mit aller Macht versucht wird uns finanziell zu schwächen, um ein Vordringen in Höhere Ligen zu verhindern. Meiner Meinung nach sollten auf jeden Fall Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt werden.
Playboy1981
[quote="Block12"]Leider war zu befürchten, dass die Strafe so ausfallen wird. Was mir bei dem Strafmaß allerdings überhaupt nicht einleuchtet ist die Strafe die die Eintracht für ihre Vergehen bekommen hat. Nach meiner Kenntnis sind es da auch 2 Teilausschlüsse. Wenn man in Betracht zieht, dass die Vorkommnisse aufgrund der Aktionen der Eintrachtfans zustande gekommen sind, finde ich dieses Strafmaß schon sehr überzogen und Willkürlich. Man kann sich dem Verdacht nicht erwehren, dass von Seiten des DFB mit aller Macht versucht wird uns finanziell zu schwächen, um ein Vordringen in Höhere Ligen zu verhindern. Meiner Meinung nach sollten auf jeden Fall Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt werden. [/quote]
Nochmal bitte:
Fangt nicht an, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Und wenn ihr er schon tut, dann doch bitte richtig. Vorab, ich empfinde das Urteil auch sehr sehr hart und ich denke, dass der Verein dagegen vorgehen wird. Aber jetzt das Strafmaß von FFM mit dem von Uns zu vergleichen, ist rechtlich gesehen nicht möglich. Wenn man es doch schon tut, muss man zumindest feststellen, dass FFM eben doch, juristisch gesehen, härter bestraft wurde.
FFM = 2 Teilausschlüsse + Geldsumme X
FCM = 1 Teilausschluss + Widerruf der Bewährung + Geldsumme 20.000
Der vermutliche Teilausschluss gegen HRO hat (juristisch) nichts mit dem FFM Spiel zu tun. Die Strafe dafür haben wir den vorhergehenden Vorfällen zu verdanken. Uns wurde nur die Bewährung weggenommen. Etwas was schon im damaligen Urteil stand. Stichwort .... so fern etwas derartiges sich wiederholt....
Nochmal, auch ich empfinde diese Strafe sehr sehr hart und möchte eigentlich nicht, dass die Ostklassiker in einem halbvollen Stadion stattfinden. ABER, nicht die Rechtsprechung des DFB ist Schuld an diesen Urteilen, sondern einige Unbelehrbare. Das ist meine Meinung. So fern sich dennoch eine rechtlicher Fehler in der Betrachtung ergibt (was ich als "Nicht - Sportrechtlicher" nicht beurteilen kann), steht in Deutschland jedem der Rechtsweg frei. Ich denke der Verein und seine Rechtsabteilung wird diesen Weg auch nutzen.
Danelius
War zu erwarten das der DFB sich das Geld von den kleinen holt.Immerhin bekommen die grossen Mannschaften für jede weitere Runde im DFB Pokal viel Geld.
Denn Teilausschluss gegen Rostock oder Halle durchzuführen währe ein grosser Fehler.Denn dann steht Gästeblock neben Block U. Das kann der Verein nicht verantworten.
Block12
Stimmt so nicht ganz.
FFM: 2x Zuschauerteilausschluss
FCM: Widerruf der Bewährung = 1 Zuschauerteilausschluss + 1 weiteren Zuschauerteilausschluss + 20 000 Euro
Playboy1981
[quote="Block12"]Stimmt so nicht ganz.
FFM: 2x Zuschauerteilausschluss
FCM: Widerruf der Bewährung = 1 Zuschauerteilausschluss + 1 weiteren Zuschauerteilausschluss + 20 000 Euro [/quote]
Das habe ich Dir oben genauso dargelegt. Der erste Zuschauerteilausschluss wurde bereits mit dem letzten Urteil ausgesprochen, nur eben zur Bewährung ausgesetzt. Juristisch gesehen haben wir uns eben nun nicht bewährt und damit wurde uns die Bewährung weggenommen. "Nur" diese wurde uns weggenommen. Klar ist damit aber auch, dass wir einen weiteren Zuschauerteilausschluss haben. Dieser hat aber nichts mit dem FFM - Spiel zu tun.
Menschlich empfinden wir 2 Teilausschlüsse.
Rechtlich gesehen erteilt uns das Gericht in dieser Verhandlung nur einen. Der Zweite ist nicht Teil des jetzigen Urteils.
blaupause
Auszug aus Wikipedia:
"Am 7. August 1933 führte Josef Klein den Hitlergruß verbindlich im deutschen Fußballsport ein. Bereits am 6. Juni hatte er den Gruß im Westdeutschen Fußballverband durchsetzen können. Aber nicht alle Sportler benutzten den Hitlergruß. So weigerte sich beispielsweise der Fußballspieler Walther Pahl, der daraufhin vom DFB für sämtliche Fußballspiele gesperrt wurde."
Von 1940 bis 1950 gab es keinen DFB.
Statt einer Neugründung des DFB 1950 wäre besser die Gründung eines neuen Verbandes erfolgt.
fcmfanffm
[quote="Playboy1981"][quote="Block12"]Leider war zu befürchten, dass die Strafe so ausfallen wird. Was mir bei dem Strafmaß allerdings überhaupt nicht einleuchtet ist die Strafe die die Eintracht für ihre Vergehen bekommen hat. Nach meiner Kenntnis sind es da auch 2 Teilausschlüsse. Wenn man in Betracht zieht, dass die Vorkommnisse aufgrund der Aktionen der Eintrachtfans zustande gekommen sind, finde ich dieses Strafmaß schon sehr überzogen und Willkürlich. Man kann sich dem Verdacht nicht erwehren, dass von Seiten des DFB mit aller Macht versucht wird uns finanziell zu schwächen, um ein Vordringen in Höhere Ligen zu verhindern. Meiner Meinung nach sollten auf jeden Fall Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt werden. [/quote]
Nochmal bitte:
Fangt nicht an, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Und wenn ihr er schon tut, dann doch bitte richtig. Vorab, ich empfinde das Urteil auch sehr sehr hart und ich denke, dass der Verein dagegen vorgehen wird. Aber jetzt das Strafmaß von FFM mit dem von Uns zu vergleichen, ist rechtlich gesehen nicht möglich. Wenn man es doch schon tut, muss man zumindest feststellen, dass FFM eben doch, juristisch gesehen, härter bestraft wurde.
FFM = 2 Teilausschlüsse + Geldsumme X
FCM = 1 Teilausschluss + Widerruf der Bewährung + Geldsumme 20.000
Der vermutliche Teilausschluss gegen HRO hat (juristisch) nichts mit dem FFM Spiel zu tun. Die Strafe dafür haben wir den vorhergehenden Vorfällen zu verdanken. Uns wurde nur die Bewährung weggenommen. Etwas was schon im damaligen Urteil stand. Stichwort .... so fern etwas derartiges sich wiederholt....
Nochmal, auch ich empfinde diese Strafe sehr sehr hart und möchte eigentlich nicht, dass die Ostklassiker in einem halbvollen Stadion stattfinden. ABER, nicht die Rechtsprechung des DFB ist Schuld an diesen Urteilen, sondern einige Unbelehrbare. Das ist meine Meinung. So fern sich dennoch eine rechtlicher Fehler in der Betrachtung ergibt (was ich als "Nicht - Sportrechtlicher" nicht beurteilen kann), steht in Deutschland jedem der Rechtsweg frei. Ich denke der Verein und seine Rechtsabteilung wird diesen Weg auch nutzen.[/quote]
Danke, zumal der Täter durch die Zivilcourage der eigenen Anhänger zur Strecke gebracht wurden ist.
@Andy, den Beitrag kannte ich noch nicht, das Klage erhoben wurde, war mir bekannt. Die UF wird gegen die Bauern fehlen. Das grillen wurde in Freiburg schon thematisiert. Gruss
Magdeburg56
[quote="Baffay0"]
Gegen diese Urteil kann es nur eine Möglichkeit geben und die sollte nicht heißen - man sollte dagegen vorgehen, sonder die sollte heißen - man muß dagegen vorgehen !
Wenn man so ein Urteil annimmt, dann muß man auf alles gefasst sein und kann demnächst wieder auf anderen Plätzen spielen.[/quote]
Es gab nur eine Möglichkeit um dies zu verhindern, nicht in den Innenraum zu gehen um auf Werbebanden einzutreten und der Einlassdienst hätte erkennbare BFC Anhängern mit ihren weinroten Trikots den Zutritt ins Stadion untersagen sollen!
oTTo1965
[quote="Magdeburg56"][quote="Baffay0"]
Gegen diese Urteil kann es nur eine Möglichkeit geben und die sollte nicht heißen - man sollte dagegen vorgehen, sonder die sollte heißen - man muß dagegen vorgehen !
Wenn man so ein Urteil annimmt, dann muß man auf alles gefasst sein und kann demnächst wieder auf anderen Plätzen spielen.[/quote]
Es gab nur eine Möglichkeit um dies zu verhindern, nicht in den Innenraum zu gehen um auf Werbebanden einzutreten und der Einlassdienst hätte erkennbare BFC Anhängern mit ihren weinroten Trikots den Zutritt ins Stadion untersagen sollen![/quote]
Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen, leider wählen viele oftmals die leichtere Variante und schimpfen auf den DFB. Ob das in dieser Situation zielführender ist, muss jeder für sich entscheiden.
gelöscht
[quote="Seehausen_blauweiss"]Habt ihr mal genau gelesen:
2. Spiel nach Rechtskraft Block 3-6
(Widerruf der Bewährung, Stand jetzt gegen Rostock)
[quote]
Demnach muss der 1. FC Magdeburg im zweiten auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Heimspiel der 3. Liga die Zuschauerblöcke 3 – 6 der MDCC-Arena geschlossen halten.[/quote]
und
3. Spiel nach Rechtskraft Block 3- 5 und 12
(neues Urteil, Stand jetzt Halle)
+20.000 Euro Strafe
[quote]
Zusätzlich müssen im dritten auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Heimspiel die Zuschauerblöcke 3 – 5 sowie Block 12 der MDCC-Arena geschlossen bleiben und der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 20.000,00 Euro zahlen, wovon bis zu 10.000,00 Euro für präventive Zwecke eingesetzt werden können.
[/quote]
Da hat aber mal jemand die ganz große Keule ausgegraben.
Ich bleib dabei: Schwei** DFB![/quote]
Genau, und dann die ganze Nordkurve auf die Süd neben die Rohrstock-Fans. Na ob DAS so gut überlegt war... :wtf:
gelöscht
[quote="jürgen"]leute, das urteil ist noch nicht rechtskräftig und es wird in den nächsten acht wochen auch nicht rechtskräftig werden! warum? weil der Club in berufung gehen wird. selbst wenn dann das urteil bestätigt wird, kann der FCM noch in eine höhere instanz gehen und das kann dauern.......[/quote]
Richtig! Und genau DESHALB [b]muß[/b] man quasi schon Berufung einlegen ;-P
Mike
Also sind schmähgesänge und platzsturm schlimmer zu bewerten als raketen in benachbarte, vollbesetzte blöcke. Beim ersten gibt es vielleicht mal blaue flecke. Zigeuner gibt es ja nicht und bezieht sich auf cinty und roma als bevölkerungsgruppe. Die lehnen die bezeichnung ab. Also muss derdfb wissen das es bei den frankfurtern eben waelche aus der schicht dabei waren.
Beim zweiten wird mit mens henleben gespielt. Dafür ist dann die strafe für frankfurt um die hälfte zu niedrig. Obwohl eigentlich menschenleben nicht mit geld aufzu wiegen sind.
Interessant die einstweilige verfügung des frankfurt fans, sagt doch der richter das es nicht rechtlich ist. Den fan auszusperren und schon steht der verein in der zwickmühle.
Jörn
[quote="Mike"]Widerrufen einer bewährung.
Um dann zwei strafen auszusprechen.ich geb dem spiler die gelbe um dann die rote hinter her zu ziehen.
Sollte nicht erstmal die bwährungzeit als beendet bewertet werden, um die strafe anzutreten.
Ein verurteilter ist auf bewährung draussen. Jetzt wird er erwischt und geht für den rest der bewährungszeit in den knast.
Jetzt wird sein delikt verhandelt, zu der knastzeit kommen nochmal 6 monate. Doppelte bestrafung.[/quote]
steht doch so drin wofür es die teilausschlüsse gab. für die hitlergrüße und die schmähgesänge ging die bewährung drauf und es gab 1 Spiel sperre. Für das Betreten des Innenraums gab es die andere Strafe.